Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIn Ihrem Fall ist vorab zu klären, welche Altersrente Sie in Anspruch nehmen möchten. Die Regelaltersrente kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, diese können Sie erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (65 J + 8 Monate) erhalten. Ein Rentenbeginn, wie von Ihnen gewünscht mit 63 J + 8 Monaten, ist nur möglich, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen. Sind die Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte gegeben, hier u. A. eine Wartezeit von 35 Jahren, würde der Abschlag 7,2 % (24 x 0,3 %) betragen. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie mit 63 J + 8 Monaten abschlagsfrei erhalten (Voraussetzungen hierfür sind u. a. ein Grad der Behinderung von 50 und eine Wartezeit von 35 Jahren). Bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren können Sie mit 65 J + 2 Monaten auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei beziehen. Ohne Kenntnis Ihres genauen Versicherungsverlaufs können wir Ihnen leider nur allgemeine Auskünfte erteilen. Entnehmen Sie genaue auf Sie zugeschnittene Informationen bitte Ihrer Rentenauskunft oder wenden Sie sich hierfür an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.
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