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Experten-Antwort

Abzug bei Rente mit 63 +

von Willy U.16.05.2014 | 10:54
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5 Antworten

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Meine Regelaltersrente erreiche ich mit 65 J + 8 Monaten. Ich kann also mit 63 + 8Monaten mit einem Abzug von 24 x 0,3% in Rente gehen. Ich habe mit 65 J + 2 M meine 45 Versicherungsjahre erreicht. Wenn ich wie geplant mit 63 J + 8 M in Rente gehen will, werden dann 24 x 0,3% oder 18 x 0,3% abgezogen? Ich habe diesen Fall noch nie irgendwo erläutert gesehen und wäre für eine Antwort dankbar.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.05.2014 | 13:05

In Ihrem Fall ist vorab zu klären, welche Altersrente Sie in Anspruch nehmen möchten. Die Regelaltersrente kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, diese können Sie erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (65 J + 8 Monate) erhalten. Ein Rentenbeginn, wie von Ihnen gewünscht mit 63 J + 8 Monaten, ist nur möglich, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen. Sind die Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte gegeben, hier u. A. eine Wartezeit von 35 Jahren, würde der Abschlag 7,2 % (24 x 0,3 %) betragen. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie mit 63 J + 8 Monaten abschlagsfrei erhalten (Voraussetzungen hierfür sind u. a. ein Grad der Behinderung von 50 und eine Wartezeit von 35 Jahren). Bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren können Sie mit 65 J + 2 Monaten auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei beziehen. Ohne Kenntnis Ihres genauen Versicherungsverlaufs können wir Ihnen leider nur allgemeine Auskünfte erteilen. Entnehmen Sie genaue auf Sie zugeschnittene Informationen bitte Ihrer Rentenauskunft oder wenden Sie sich hierfür an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

4 Antworten

Jonnyam 16.05.2014 | 11:36
Sie gehören offenbar zum Jahrgang 1954. Solange Sie nicht die 45 Jahre erreicht haben, was offenbar nur bei Weiterbeschäftigung bis zum Alter 65 + 2 der Fall ist, können Sie nur mit Abschlägen in Rente gehen, die auf die Regelaltersgrenze abstellen. In Ihrem Fall also bei Rentenbeginn mit 63 + 8 mit 7,2 % meint jedenfalls Jonny
GroKoam 16.05.2014 | 11:34
24 x 0,3%
Andreas Mellenthinam 19.05.2014 | 11:32
P.S.: Link vergessen: Das wäre so ein Rentenschätzer: http://www.versicherung-testen.de/rentenschaetzer.html
Andreas Mellenthinam 19.05.2014 | 11:30
Vielleicht hilft dir das. Mit so einem Rentenschätzer kannst du berechnen, wie deine Rente ausfällt, wenn du mit 63, 65 oder 67 Jahren in Rente gehst. Wie weit die Angaben stimmen, kann ich nicht beurteilen. Aber als Orientierung ist es recht sinnvoll, denke ich.
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