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Experten-Antwort

abzug bei rente

von mrs.money28.04.2012 | 11:52
2254 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, bekomme seit Jahren eine Erwerbsminderungsrente mit einem Abzug von 10,8%. Von meinem geschiedenen Mann erhalte ich ebenfalls einen Versorungsausgleich. Nun meine Frage: wird der 10,8%ige Abzug von der Rente meines Ex-Mannes ebenfalls gemindert oder behält die der Staat ein? Würde mich sehr interessieren. Danke jetzt schon für die Infos.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mrs. money,

Ihr Rentenbescheid enthält u.a. auch die Anlagen „fünf“ und „sechs“. Aus der Anlage „fünf“ ergeben sich die übertragenen Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich, in der Anlage „sechs“ werden alle Entgeltpunkte aus allen Anlagen zusammengezählt, auch die aus dem Versorgungsausgleich.

Erst jetzt wird die Gesamtsumme an Entgeltpunkten mit dem „Zugangsfaktor“ (bei Ihnen 0,892) multipliziert. Erst durch diesen Abschlag erhalten Sie Ihre persönlichen Entgeltpunkte.

Dem „Rentenversicherungsträger“ ist es egal, wem er aus den Entgeltpunkten eine Rente gewährt. Allerdings führt ein vorzeitiger Rentenbezug statistisch auch zu einer längeren Rentenbezugsdauer. Dieser längere Rentenbezug wird daher bei den persönlichen Entgeltpunkten über den Zugangsfaktor berücksichtigt.

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1 Antworten

W*lfgangam 28.04.2012 | 14:26
die Punkte haben Sie im Rahmen des Versorgungsausgleichs in voller Höhe in Ihr Rentenkonto übertragen bekommen. Wie alle Punkte - auch die selbst erwirtschafteten - werden diese bei vorzeitigem Rentenbeginn gekürzt. Damit sind auch in Ihrer EM-Rente die übertragenen Entgeltpunkte - weil EM-Rente vor 60 begann - um 10,8 % gekürzt. Der 'Staat' behält da gar nix ein - die übertragenen Punkte führen zu erhöhter Rente bei Ihnen, der Ex hätte vmtl. erst viel später daraus Rentenansprüche gehabt ...also zahlt der 'Staat' in Ihrem Fall drauf. Gruß w.
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