Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Abzug der Rentenversicherung

von Jurai04.05.2007 | 15:06
1617 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Im Augenblick ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung bei 5250 EURO monatlich oder 63000 EURO Jährlich. Ich überschreite dies Grenze Jährlich aber nicht monatlich. Mein Arbeitgeber zieht mir bei Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld die vollen Beiträge für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung und nicht bis zur Grenze von 5250 EURO. Bei mir entsteht eine Benachteiligung von ca. 400 EURO Jährlich. Bekomme ich das Geld bei der Einkommenssteuererklärung zurück? Oder muß ich einen Antrag stellen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei mtl. Abrechnungen werden Ihre Beiträge bis zu 5.250,- EUR berechnet. Was „KSC“ meint ist, dass wenn Sie im neuen Jahr noch Weihnachtsgeld bekämen, wird diese Abrechnung in den letzten Abrechnungsmonat des alten Jahres (i.d.R. Dezember) gelegt, wenn da noch Luft ist d.h. wenn im Dez. schon bis 5250,- EUR voll ist, ist das Weihnachtsgeld „sozialversfrei“ wenn nicht dann anteilige Berechnung.

2 Antworten

KSCam 04.05.2007 | 16:05
bei einmaligen Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist eine Rückrechnung in vorangegangene Monate gesetzlich vorgeschrieben, sofern in den vorangegangenen Monaten die Bemessungsgrenze nicht ausgeschöpft ist. Insofern werden Sie nicht benachteiligt - höchstwahrscheinlich wendet Ihr AG das Gesetz völlig korrekt an.
Juraiam 04.05.2007 | 16:10
Vielen Dank für den Hinweis, was meinen Sie mit Rückrechnung in vorangegangene Monate. Ich übersteige die Bemessungsgrenze nur Jährlich und nur ab und zu Monatlich. Ich dachte, daß es am Jahresende irgendwie verrechnet wird, denn z.B. für 67000 EURO zahle ich 6666 EURO Rentenversicherung im Jahr. Nach Bemessungsgrenze ist aber der höchstbetrag 6268 EURO. Muß ich mich damit abfinden? Ist das gesetzlich so geregelt?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026