Abzug von Rentenpunkten

von
Marion

Guten Tag,
ich frage hier für eine gute Freundin, die körperlich und psychisch sehr angeschlagen ist und deshalb einige Zusammenhänge ihres Rentenverfahrens nicht versteht

Sie hat mit Ausbildungszeit 44 Jahre gearbeitet.
Ab den 90igern aus gesundheitlichen Gründen nur noch halbe Tage.
Seit 2005 bekam sie eine Teil- Erwerbsminderungsrente.
2020 würde die Teil- EM in eine volle EM ab 2005 umgewandelt.
Seit dem 1.3.20 bezieht sie eine Altersrente für Schwerbehinderte.
Nun waren die Rentenpunkte bei der Teil- EM höher als später bei der vollen EM ( doppelt).
Begründet wurde der Abzug mit dem Hinzuverdienst, der überschritten wurde.
Das der Hinzuverdienst prozentual von der Rente abgezogen wird, ist ihr klar, aber warum werden die EP abgezogen ?
Und werden die noch erworbenen Rentenpunkte in den letzten Jahren nicht hinzugezogen ?
Vielen Dank

von
senf-dazu

Hallo Marion!

Bei einer EM-Rente (teilweise oder voll) sind die Entgeltpunnkte relevant, die bis zum Tag des Leistungsfalles angefallen sind.
Das sollte sich m.E. beim (auch rückwirkenden) Wechsel in eine volle EM-Rente nicht ändern.
Der Hinzuverdienst dürfte (bei halbtägiger Tätigkeit) nur die Wirkung gehabt haben, dass der Nachzahlungsbetrag reduziert wurde, da die Hinzuverdienstgrenzen überschritten wurde.
Alle nach dem Leistungsfall erarbeiteten Entgeltpunkte müssten aber bei der Altersrente wieder einbezogen worden sein.
Evtl. können Sie die Berechnungen bei einem Rentenberater prüfen lassen. Dies ist dann aber kostenpflichtig. Oder Sie wenden sich einen Sozialverband und lassen dort die Rente anhand der gesamten Anlagen zum Rentenbescheid (ggf. bei der DRV einfordern) überprüfen.

von
W°lfgang

Zitiert von: Marion
aber warum werden die EP abgezogen ?
Und werden die noch erworbenen Rentenpunkte in den letzten Jahren nicht hinzugezogen ?

Hallo Marion,

eigentlich reicht da schon ein Blick in die Berechnungsanlagen zum Rentenbescheid, um das erläutern zu können. Speziell Anlage 3+4 (liegen neuen Rentenbescheiden nicht mehr bei, können aber angefordert werden, um das im Detail selbst nachzulesen) und in Summe in Anl. 6 dann dargestellt: alte persönliche EP (PEP) ./. jetzt ermittelte PEP = höherer Wert (grundsätzlich der aus der letzten/laufenden Rente) zählt auch für die neue Rente.

Das mit Hinzuverdienst /diese EP /und 'Einbau/'Verrechnung in die ab "1.3.20 bezieht sie eine Altersrente für Schwerbehinderte" ist wirklich sehr speziell, wirklich SEHR SPEZIELL, um die Hintergründe für diese Rentenberechnung erklären zu müssen.

Da fragen Sie doch besser einen @Andreas, der Ihnen diese einfache Frage für ein paar schlappe 100 € in wenigen Min. erklärt ;-))

Gruß
w.
PS: ein DRV-Berater würde sagen/feststellen: 'Blick drauf' = passt *g

Experten-Antwort

Hallo Marion,

an dieser Stelle ist es empfehlenswert, sich einen Beratungstermin einzuholen. Hier kann man sich das Konto Ihrer Freundin genau ansehen und ermitteln, welche Entgeltpunkte vor der Altersrente noch erwirtschaftet wurden und wie die sich auf die Rente letztendlich ausgewirkt haben.

Eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist im Übrigen völlig kostenlos und ist sogar telefonisch durchführbar.

von
Marion

Guten Tag,

vielen Dank für die Antworten, die uns leider nicht wirklich weiterhelfen.

Selbstverständlich wurden unsererseits mehrere "Blicke" in die Unterlagen geworfen, es wurden auch einige Briefe an die DRV verschickt, die aber letztlich keine Antworten auf unsere Fragen gaben.

Der Rentenbescheid besteht letztlich aus drei Bescheiden.
Einer zählt die Zeit von 2005 bis 2017, der nächste die Zeit von 2017 bis 2020 (wegen der Änderung bezüglich der Flexirente) und der letzte die Zeit vom 01.03.2020 mit Beginn der ARS.

Ein Besuch bei der DRV ist meiner Freundin wegen einer Gehbehinderung und Gleichgewichtsstörungen ohne Begleitung nicht möglich.
Begleiten darf ich sie aber wegen der Corona-Pandemie nicht.

Bei einem Telefonat mit der DRV wurde sie recht ruppig darauf hingewiesen, dass das nunmal so sei und sie eben später ihren Antrag überprüfen lassen solle.

Letztendlich geht es einfach darum, dass am 01.01.2019 bei der Teil-EM die PEP mit 15,7810 angegeben werden.
Somit wären es bei der vollen EM dem entsprechend 31,562 PEP, die dann auch in die ARS übernommen werden müssten.

Tatsächlich bekam meine Freundin aber nur 30,0620 zuerkannt.

Nach schriftlicher Rückfrage wurde ihr mitgeteilt, dass
sich die Rente wegen des Hinzuverdienstes verringern würde.
Zitat: "Da die Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des Hinzuverdienstes vom 01.04.2005 bis 31.12.2019 nicht in voller Höhe gezahlt wurde, vermindern sich auch die zu ermittelnden Entgeltpunkte."

Außerdem hat meine Freundin vom 01.01.2019 bis zum 29.02.2020 sozialversicherungspflichtig gearbeitet und hat somit noch Rentenpunkte erworben, die aber nirgendwo auftauchen ?!

Lieber Wolfgang, vielleicht könnten Sie mir Auskunft geben, um wen es sich bei @Andreas handelt, der mir die EINFACHE Frage in wenigen Minuten erklären kann.

Bis jetzt hat das noch niemand geschafft, obwohl wir beide uns viel Mühe geben als absolute Laien das komplexe Thema zu verstehen.

Wenn ein Rentenberater der DRV mit einem Blick alles erfassen kann, so denke ich, ist das sein Beruf und es wäre seltsam, könnte er das nicht.
Das hilft uns aber im Moment nicht weiter.
Für meine Freundin sind 60/70 € im Monat mehr oder weniger bei ihrer schlanken Rente viel Geld.

Beste Grüße
Marion

von
senf-dazu

Hallo Marion!
Da Sie bei der DRV telefonisch quasi in eine Sackgasse geraten sind und anscheinend alle Anlagen vorliegen (auch die mit der jeweiligen Bewertung der einzelnen Monate bzw. Zeitabschnitte?), sollten Sie es mit einem lokalen Sozialverband versuchen. Wenn es um einige Hundert Euro pro Jahr gehen könnte, lohnt sich ggf. auch der/die zertifizierte Rentenberater*in.
Im Gespräch lassen sich dann auch konkrete Dinge nachfragen oder Sachverhalte schildern ...
Wie ich oben schon sagte, kommen die Entgeltpunkte aus dem Halbtagsjob nicht bei der EM-Rente zum Tragen, da sie erst nach dem Leistungsfall ins Rentenkonto kommen. Erst bei der Altersrente werden sie berücksichtigt. Wenn da nichts dazu enthalten ist, sind diese EP evtl. geringer als die Bewertung der Zeit als Rentenzeit mit dem Gesamtleistungwert.

von
W°lfgang

Zitiert von: Marion
Letztendlich geht es einfach darum, dass am 01.01.2019 bei der Teil-EM die PEP mit 15,7810 angegeben werden.
Somit wären es bei der vollen EM dem entsprechend 31,562 PEP, die dann auch in die ARS übernommen werden müssten.

NEIN!

Hallo Marion,

ich greife mal nur diesen Punkt der PEP auf.

Die PEP sind immer die _vollen_ aus zunächst (nur) EP aus allen Versicherungszeiten bis zum Versicherungsfall (aus altem, wie dann neuem, ggf. auch neuen EP aus Beiträgen/Hinzuverdienst bei Neuberechnungen (!) wg. neuer/paralleler Versicherungszeiten neben der Zurechnungszeit/in der Rentenbezugszeit), dann erst reduziert um den Zugangsfaktor für die PEP.

Erst beim Rentenartfaktor (TEM = 0,5 / AR = 1,0) entscheidet sich dann die Höhe der Rente. Eine schlichte Verdoppelung der PEP ist damit ausgeschlossen (TEM in VEM/ART), da sich die EP sooo gravierend nicht geändert haben können. Insofern ist Ihre Annahme aus ursprünglich PEP 15 werden (automatisch) PEP 30+ nicht zutreffend.

Dem Grunde nach kann man zunächst von einer 'Verdoppelung' der TEM ausgehen, sofern parallel KEINE neuen Versicherungszeiten in der ZZ liegen/entstehen und der Zugangsfaktor für die 'halben'/nicht gezahlten PEP sich nicht verschlechtert hat <- das wird es hier wohl so sein ...und da liegt die Crux = da liegen neue Zeiten, die die alten Werte der ZZ überschreiben/verdrängen, sei es auch zu Ungunsten bei folgendem Neuberechungsfall.

Etwas kompliziert ...ich hoffe ich habe das vollständig + richtig dargestellt ;-)

Gruß
w.
PS: "Lieber Wolfgang, vielleicht könnten Sie mir Auskunft geben, um wen es sich bei @Andreas handelt, der mir die EINFACHE Frage in wenigen Minuten erklären kann."

War nur ein *Joke ...da dessen Beiträge vor wenigen Tagen hier im Forum von einem (wohl) priv. Rentenberater, der für Geld tätig ist und ziemlich einfache Dinge zum Rentenkonto 'erklärt' hat, die jeder 0815/staatlicher Berater für umsonst aus dem Ärmel schüttelt. Da keine Antwort von ihm kam, ist wohl sein Horizont für Ihre Fragen überschritten ...Schade eigentlich, seine Antwort hätte mich interessiert ;-)) Dafür haben Sie hier allerdings schon viel zielführende Antworten oben erhalten!

von
Ach ja

Sie sind absolute Laien und erwarten von einem Forum die Rentenabsolution? Wie naiv kann man eigentlich sein? Warum glauben Sie, benötigt man eine dreijährige Ausbildung, wenn man bei der Rentenversicherung arbeitet?
Und sie erwarten, dass man Ihnen hier die Rentenberechnung erläutert?
Dann warten Sie mal. Es gibt den ein oder anderen Hobbyexperten hier, der nichts anderes zu tun hat, als einen Großteil seiner Freizeit hier zu verbringen und die versuchen, Rentenlaien zu erleuchten. Ob das immer gelingt, lass ich mal dahingestellt.

von
Marion

Zitiert von: Ach ja
Sie sind absolute Laien und erwarten von einem Forum die Rentenabsolution? Wie naiv kann man eigentlich sein? Warum glauben Sie, benötigt man eine dreijährige Ausbildung, wenn man bei der Rentenversicherung arbeitet?
Und sie erwarten, dass man Ihnen hier die Rentenberechnung erläutert?
Dann warten Sie mal. Es gibt den ein oder anderen Hobbyexperten hier, der nichts anderes zu tun hat, als einen Großteil seiner Freizeit hier zu verbringen und die versuchen, Rentenlaien zu erleuchten. Ob das immer gelingt, lass ich mal dahingestellt.

Sorry,aber empfinden Sie Ihre Antwort in irgendeiner Weise angemessen oder zielführend ?
Welchen Zweck sollte ein "Expertenforum", das von der DRV betrieben wird, sonst haben, außer ratsuchenden Menschen ihre Fragen zu beantworten?
Gehen Sie davon aus, dass Menschen die hier Fragen stellen, keine Ausbildung genossen haben?
Also meine Ausbildung dauerte insgesamt sieben Jahre, aber ich würde mich nie über Menschen erheben, die mir als Laien zu meinem Fachgebiet Fragen stellen.

Die Menschen, die eine EM-Rente bekommen, bekommen diese bestimmt nicht von ungefähr und sie haben mit den unterschiedlichsten gesundheitlichen Problemen zu kämpfen.
Man braucht da wirklich nicht noch solche Sprüche.
Ein wenig Empathie wäre da schon angebracht.
Es geht hier nicht um mich, dennoch erstaunt es mich, wie mit hilfesuchenden Menschen umgegangen wird.

@Wolfgang
Vielen Dank für Ihre Antwort.

von
Jonny

Als einer der wohl von Ach ja gemeinten Hobbyexperten kann ich nur sagen:

Das Thema Teilrente und Hinzuverdienst mit verschiedenen Zugangsfaktoren ist auch für ausgebildete Profis ein Greuel (ausgenommen natürlich Spezialisten in Versicherungsämtern die das 08/15 aus dem Ärmel schütteln).

Als zugelassener Rentenberater würde ich mich vor einem solchen Auftrag drücken. Warum? Lesen Sie mal die Arbeitsanweisung dazu, insbesondere das Beispiel 17
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0077.html

Viel Erfolg wünscht
Jonny

von
König

Zitiert von: Marion
[quote=361527]
Man braucht da wirklich nicht noch solche Sprüche.
Ein wenig Empathie wäre da schon angebracht.

Auch wenn Sie es nicht verstehen wollen. @Ach ja hat völlig recht und @Jonny bestätigt dies auf seine Weise.
Da von fehlender Empathie zu sprechen ist wirklich völlig überzogen. Man kann, wie Sie, die Erwartungen an ein Forum auch übertreiben!

von
Marion

Wenn ich in einem "Expertenforum" der DRV schreibe, denke ich, dass ich auch Experten vorfinde und keine
Über den Umgang hier lässt sich sicherlich streiten, aber das erste was ich in meinem Beruf lernte, in dem viel nach Aktenlage entschieden werden muss, war, dass hinter jedem Aktendeckel ein Menschenschicksal steckt.....

Hier kommt es mir vor, als seien einige Leute nur genervt von den Fragestellern.
Warum schreiben sie dann hier ?

von
König

Zitiert von: Marion
Wenn ich in einem "Expertenforum" der DRV schreibe, denke ich, dass ich auch Experten vorfinde und keine
Über den Umgang hier lässt sich sicherlich streiten, aber das erste was ich in meinem Beruf lernte, in dem viel nach Aktenlage entschieden werden muss, war, dass hinter jedem Aktendeckel ein Menschenschicksal steckt.....

Hier kommt es mir vor, als seien einige Leute nur genervt von den Fragestellern.
Warum schreiben sie dann hier ?

Weil es auch vernünftige Fragesteller gibt, denen man auch in einem Forum helfen kann, was im Übrigen in Ihrem Fall ohne direkt Einsicht in die Berechnung nehmen zu können, kaum möglich ist. Sie scheinen aber auch zu denjenigen zu gehören, die immer Recht haben wollen, selbst wenn man Ihnen erläutert hat, warum manches eben nicht machbar ist. Da ist dann tatsächlich jedes weitere Wort überflüssig.
Weiterhin viel Erfolg beim Verstehen des Rentenbescheides!

von
W°lfgang

Zitiert von: Marion
@Wolfgang
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo Marion,

nehmen sie es gelassen/dumme Antworten auch mal ignorieren ...ein Forum halt - auch dieses hier - ist ein 'Spielball' für einige, die wirklich NULL wissen/nichts beitragen /sozial vielleicht unterbelichtet sind und trotzdem ihre 'Meinung' hinterlassen _müssen_ ...haben ja sonst keinen, der denen zuhört – insofern auch ein Puffer für soziale 'Teilhabe' ;-))

Gruß
w.
PS: Jo, das von Ihnen angesprochene Thema ist höchst komplex ...und ich wäre der Letzte, der nicht ein paar *Min. länger braucht, um das aus den vorliegenden Berechnungen nachzuvollziehen.

Kurzum: ICH habe Vertrauen in die Berechnungen der DRV ...die würden sich - vereinfacht gesagt - ja ein 2. *Arschloch in den Hintern brennen, wenn die Berechnungsprogramme/Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, fehlerhaft sind :-)

von
W°lfgang

Zitiert von: Jonny
Das Thema Teilrente und Hinzuverdienst mit verschiedenen Zugangsfaktoren ist auch für ausgebildete Profis ein Greuel (ausgenommen natürlich Spezialisten in Versicherungsämtern die das 08/15 aus dem Ärmel schütteln).

Lieber Jonny,

haben Sie schon mal eine Vergleichsberechnung nach/unter Verzicht auf

https://www.gesetze-im-internet.de/frg/__31.html

vor Augen gehabt? Da fehlen dann ein paar Ärmel am Hemd für den ersten Blick ...sind aber auch auf den 2. Blick nur nachvollziehbare 'Zahlen'/Rechtsanwendung ...manche DRV’n können das ja auf Nachfrage (nach/vor)rechnen ;-)

Gruß
w.

von
Jonny

@Marion
Hier noch einmal ein Kommentar eines „Hobbyexperten“, der auch @Ach ja noch einige Erkenntnisse bringen kann. Vielleicht gelingt das ja.
Sind Sie sicher, dass nach Bewilligung der Teil-EM-Rente in 2005 dann 15 Jahre später im Jahre 2020 rückwirkend ab 2005 die Teil-EM-Rente in eine volle EM-Rente umgewandelt wurde? Das wäre äußerst merkwürdig, insbesondere, wenn die Freundin seit MRZ 2020 die Altersrente für Schwerbehinderte bezieht. Wann ist sie denn geboren? Wohl spätestens am 01.01.1959, oder?
Oder ist es eher so, dass zwar seit 2005 eine volle Erwerbsminderung eintrat und auch ein Anspruch auf eine solche Rente bestand, diese aber wegen Überschreitens unterschiedlicher Hinzuverdienstgrenzen lediglich als 2/3 oder 1/3-Teilrente gezahlt wurde? Und genau diese Abstufung wurde mit der Flexirente in eine gleitende Anrechnung geändert.
Bedenken Sie bitte auch, dass die Rente aus 2005 zwar eine Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr und Abschläge in Höhe von vermutlich 10,8 % enthielt, an denen sich durch den Beginn der Altersrente für Schwerbehindert grundsätzlich nichts ändert. Andererseits kannte das Recht in 2005 noch eine Bewertung von Schul-, Fach- und Hochschulzeiten bis zu 36 Monaten und zusätzlich auch noch eine Aufwertung von Zeiten der beruflichen Ausbildung von bis zu 48 Monaten¸ übergangsweise weniger Monate und geringere Werte). Diese Vergünstigungen nach dem Recht von 2005 gibt es in der Altersrente für Schwerbehinderte im Jahre 2020 nicht mehr. Und ein „Vertrauensschutz“ in die damalige Rente gibt es auch nur in der Höhe, wie sie unter Berücksichtigung der 2/3 bzw. 1/3-Teilrente bzw. der stufenlosen Teilrente aufgrund der persönlichen Entgeltpunkte tatsächlich zustand (§ 88 SGB VI).

Fazit: Es ist in der Tat sehr schwierig, ohne die entsprechenden Bescheide Aussagen zu treffen, ob die derzeitige Altersrente für Schwerbehinderte zutreffend berechnet ist.

von
Marion

Zitiert von: Jonny
@Marion
Hier noch einmal ein Kommentar eines „Hobbyexperten“, der auch @Ach ja noch einige Erkenntnisse bringen kann. Vielleicht gelingt das ja.
Sind Sie sicher, dass nach Bewilligung der Teil-EM-Rente in 2005 dann 15 Jahre später im Jahre 2020 rückwirkend ab 2005 die Teil-EM-Rente in eine volle EM-Rente umgewandelt wurde? Das wäre äußerst merkwürdig, insbesondere, wenn die Freundin seit MRZ 2020 die Altersrente für Schwerbehinderte bezieht. Wann ist sie denn geboren? Wohl spätestens am 01.01.1959, oder?
Oder ist es eher so, dass zwar seit 2005 eine volle Erwerbsminderung eintrat und auch ein Anspruch auf eine solche Rente bestand, diese aber wegen Überschreitens unterschiedlicher Hinzuverdienstgrenzen lediglich als 2/3 oder 1/3-Teilrente gezahlt wurde? Und genau diese Abstufung wurde mit der Flexirente in eine gleitende Anrechnung geändert.
Bedenken Sie bitte auch, dass die Rente aus 2005 zwar eine Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr und Abschläge in Höhe von vermutlich 10,8 % enthielt, an denen sich durch den Beginn der Altersrente für Schwerbehindert grundsätzlich nichts ändert. Andererseits kannte das Recht in 2005 noch eine Bewertung von Schul-, Fach- und Hochschulzeiten bis zu 36 Monaten und zusätzlich auch noch eine Aufwertung von Zeiten der beruflichen Ausbildung von bis zu 48 Monaten¸ übergangsweise weniger Monate und geringere Werte). Diese Vergünstigungen nach dem Recht von 2005 gibt es in der Altersrente für Schwerbehinderte im Jahre 2020 nicht mehr. Und ein „Vertrauensschutz“ in die damalige Rente gibt es auch nur in der Höhe, wie sie unter Berücksichtigung der 2/3 bzw. 1/3-Teilrente bzw. der stufenlosen Teilrente aufgrund der persönlichen Entgeltpunkte tatsächlich zustand (§ 88 SGB VI).

Fazit: Es ist in der Tat sehr schwierig, ohne die entsprechenden Bescheide Aussagen zu treffen, ob die derzeitige Altersrente für Schwerbehinderte zutreffend berechnet ist.

@Jonny
Zunächst einmal vielen Dank für Ihren Versuch, hier doch noch ein wenig Licht ins Dunle zu bringen.
Es ist tasächlich bei meiner Freundin so, dass sie seit 2005 eine Teil-Erwerbsminderungsrente bezog, die sie erst nach Klage vor dem Sozialgericht zuerkannt bekam.
Wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes konnte sie ihre Halbtagsarbeit oftmals nicht vor Ort ausführen und einigte sich mit ihrem Chef , den größten Teil der Arbeit von zu Hause aus zu erledigen.
Nachdem ihr Chef ihr 2017 mitteilte, dass er sich bald zur Ruhe setzen wolle, holte sich meine Freundin Rat in einem persönlichen Gespräch bei der DRV.
Dort sagte man ihr, sie solle versuchen, die volle EM zu beantragen, oder ansonsten warten, bis der Anspruch auf ARS bestehe (sie ist JG 1958).
Sie könne beide Anträge zeitgleich laufen lassen und hätte dadurch keine finanziellen Nachteile.
Die volle EM sei dann das doppelte der Teil-EM, vielleicht sogar mehr, und die ARS würde genau so hoch sein.
Es würde auf keinen Fall weniger.

Nach dem Antrag auf volle EM durchlief sie mehrere Gutachterverfahren.
Nach einer Ablehnung, einem Widerspruch und mittlerweile auch dem Antrag auf ARS wurde dann die volle EM rückwirkend bewilligt, während aber schon einen Monat die ARS lief.
Auf Anfrage, warum die volle EM nun so weit rückwirkend bewilligt wurde, sagte man ihr, dass sie man nach Prüfung zu der Ansicht gekommen sei, dass sie keinen "adäquaten Arbeitsplatz" inne hatte.

Sie ist Mitglied im SozVD, und obwohl man sich dort sehr, sehr viel Mühe gab, konnten unsere Fragen nicht geklärt werden.
Dort hatte man von einem solchen Fall noch nie gehört.

Natürlich hat sie das ein odere andere Mal während der Zeit unwissentlich die Hinzuverdienstgrenze überschritten.
Sie bewegte sich immer innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen für die Teil-EM.
Die 10,8% Abzüge wurden schon für die Teil-EM berechnet.

Es ist uns klar, dass das wohl ein sehr komplexes Thema zu sein scheint, und wir würden uns sofort an die DRV zu einem Beratungsgespräch wenden, wenn es ginge.

So wird sie wohl warten müssen, bis ein persönliches Gespräch mit Begleitung wieder möglich ist.

Vielen Dank für Ihre Mühe
Beste Grüße
Marion

von
RB

Dann buchen Sie am besten einen 2 Stunden Termin, damit man auch genug Zeit hat Ihnen alles zu erklären. Die Frage bleibt dann immer noch, ob Sie das dann auch verstehen. Ich sage mal vorher, dass das nicht gelingen wird, wenn sogar der Sozialverband die Segel gestrichen hat und Sie auch hier nicht den Erläuterungen der Hobbyexperten folgen können.
Ich befürchte, dass ist so speziell, dass Sie sich an einen privaten Rentenberater wenden müssen. Allerdings besteht hier das Risiko, dass er Ihnen erklärt, dass alles korrekt ist und Sie dafür auch noch bezahlen dürfen.

Viel Erfolg bei der Fehlersuche.

von
KSC

....als erfahrener Berater hoffe ich mal, dass sich "der Fall" nicht in meinem Landkreis sondern woanders in Deutschland ereignet hat. Denn das könnte aufwändig und sehr zeitintensiv werden.....könnte schon mal ne halbe Stunde dauern bis sich ein Berater in die Konstellation eingedacht hat.....dann soll er/sie einen Fehler finden oder findet halt keinen.....und dann die komplizierte Materie einer Kundin erklären, die überzeugt ist dass ein Fehler vorliegt und man sie benachteiligen will....

Der oder die, die es trifft ist nicht zu beneiden und hat am Ende dieses Tages sein/ihr Geld wahrlich sauer verdient ....und die Kundin fühlt sich nach 2 Stunden möglicherweise immer noch nicht verstanden....

von
RB

Zitiert von: KSC
....als erfahrener Berater hoffe ich mal, dass sich "der Fall" nicht in meinem Landkreis sondern woanders in Deutschland ereignet hat. Denn das könnte aufwändig und sehr zeitintensiv werden.....könnte schon mal ne halbe Stunde dauern bis sich ein Berater in die Konstellation eingedacht hat.....dann soll er/sie einen Fehler finden oder findet halt keinen.....und dann die komplizierte Materie einer Kundin erklären, die überzeugt ist dass ein Fehler vorliegt und man sie benachteiligen will....

Der oder die, die es trifft ist nicht zu beneiden und hat am Ende dieses Tages sein/ihr Geld wahrlich sauer verdient ....und die Kundin fühlt sich nach 2 Stunden möglicherweise immer noch nicht verstanden....

Da bin ich mir bei dieser Kundin sicher!

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