Hallo Martha,
der für Sie maßgebende Freibetrag liegt bei mtl. 877,58 EUR (2 x 130,70 EUR für 2 Kinder zuzügl. Freibetrag 616,18 EUR).
Sie fallen unter das neue aktuelle Hinterbliebenenrecht, da keiner der Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist.
Das bedeutet, dass die Mieteinnahmen im Rahmen der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen sind. Bei den Mieteinnahmen werden nach Abzug der Werbungskosten noch 25 % pauschal abgezogen. Von dem dann verbleibenden Betrag wird ein Zwölftel dem Monatseinkommen zugerechnet.
Das sich ergebende Gesamteinkommen wird um den Freibetrag von 877,58 EUR gemindert. Der noch verbleibende Betrag wird zu 40 % auf die Hinterbliebenrente angerechnet.