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Abzug Witwenrente

von martha09.10.2008 | 07:41
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9 Antworten

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Guten Morgen, könnte mir bitte jemand erklären, wieviel Abzüge ich von meiner Witwenrente zu erwarten habe? mein zu berücksichtigendes Einkommen sind 426,60 €, dann hatte ich aber 2006 ( letzter Steuerbescheid) Mieteinnahmen in Höhe von 15517,00 € im Jahr. Mein Freibetrag sind 877,58 €. Mein Mann war 2006 noch selbstständig, hatte aber leider nur Verlust gemacht, welcher auf dem Steuerbescheid ersichtlich ist. Wir jetzt trotzdem meine volle Mieteinnahme angerechnet oder nimmt mann jetzt die Insgesamtsumme ( Ehefrau und Ehemann)? BItte helft mir. Martha

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Martha,

der für Sie maßgebende Freibetrag liegt bei mtl. 877,58 EUR (2 x 130,70 EUR für 2 Kinder zuzügl. Freibetrag 616,18 EUR).

Sie fallen unter das neue aktuelle Hinterbliebenenrecht, da keiner der Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist.

Das bedeutet, dass die Mieteinnahmen im Rahmen der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen sind. Bei den Mieteinnahmen werden nach Abzug der Werbungskosten noch 25 % pauschal abgezogen. Von dem dann verbleibenden Betrag wird ein Zwölftel dem Monatseinkommen zugerechnet.

Das sich ergebende Gesamteinkommen wird um den Freibetrag von 877,58 EUR gemindert. Der noch verbleibende Betrag wird zu 40 % auf die Hinterbliebenrente angerechnet.

8 Antworten

Schadeam 09.10.2008 | 09:14
bitte geben Sie die beiden Geburtsdaten und das Datum der Eheschließung an. Davon hängt ab, welches Hinterbleibenenrecht anwendbar ist und ob Mieteinnahmen relevant werden oder nicht.
marthaam 09.10.2008 | 10:09
Mein Mann wurde am 24.03.69 und ich am 14.07.1971 geboren, geheiratet hatten wir 1992.
Agnesam 09.10.2008 | 10:53
Hallo Anke, ich denke es ist "neues Recht" anzuwenden, da keiner der Eheleute vor dem 2.1.1962 geboren ist. Ich denke "Schade" wird sich noch melden. Agnes
Ankeam 09.10.2008 | 10:45
Dann werden die Einnahmen aus Vermietung bei der Einkommensanrechnung nicht berücksichtigt.
Agnesam 09.10.2008 | 11:04
Hallo Martha, ich möchte "Schade" nicht vorgreifen aber es sind weitere Angaben erforderlich: Wann ist Ihr Ehemann verstorben, 2007 oder 2008. Beziehen Sie "kleine" Witwenrente oder die "große" Witwenrente, weil Sie ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen? Ggf., wieviel waisenrentenberechtigte Kinder sind vorhanden? Nur dass keine Missverständnisse entstehen: das sind keine Fragen aus Neugier sondern notwendige Angaben um Ihnen helfen zu können: Agnes
Wolfgangam 09.10.2008 | 10:56
Es ist das neue Rechte anzuwenden, da nicht einer der beiden vor dem 02.01.1962 geboren ist. Zu berücksichtigendes Einkommen: http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb04x018a.htm ff. Gruß w.
Ankeam 09.10.2008 | 12:15
Entschuldigung, ich habe aus 71 - 61 gemacht. Dann sind die Einnahmen aus Vermietung zu berücksichtigen und zwar monatlich 1/12 der Summe. Die Daten vom Ehemann spielen dabei m.E. keine Rolle. Aber vielleicht kann hierzu jemand weitere Angaben machen.
Marthaam 09.10.2008 | 12:29
Mein Mann ist im Juli 2008 plötzlich verstorben, wir haben 2 minderjährige Kinder und ich bekomme die große Witwenrente, ich komme aus Sachsen Anhalt
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