Abzugsminderung durch Kinder

von
Ursel

Ich bin Jahrgang 1944 und war einige Jahre wegen der Kinder nicht berufstätig. Ich habe heute erstmalig davon gehört, dass der Abzug bei früherem Renteneintritt (bei mir vor Nov 2008) geringer als 0,3% pro Monat wäre, falls Kindererziehungzeiten vorliegen – ist das so?
vielen Dank

von
egal

nein!

Experten-Antwort

Sofern die Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen wird, ist für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezuges ein Abschlag von 0,3 % pro Monat hinzunehmen. Maximal 18% Abschlag bei Rentenbeginn mit 60 Jahren. Einen "Rabatt" für Kindererziehung gibt es nicht.

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