Gerichtskostenfreiheit aufheben?
Die Landesjustizminister haben auf der Justizministerkonferenz (Jumiko) am 13./14. Juni beschlossen,
der Bundesregierung gravierende Einschnitte beim Prozessrecht vor den Sozialgerichten
vorzuschlagen.
Ein entsprechender Bericht
„Änderungsvorschläge auf
dem Gebiet des Sozialprozessrechts“
der Justizverwaltungen
Berlin, Baden-Württemberg,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Sachsen-
Anhalt, Schleswig-Holstein
und Thüringen sieht sogar eine
Abschaffung der Gerichtskostenfreiheit
für die Versicherten
und Sozialleistungsempfänger
vor.
Hallo
INTERESSANT IST DAS DA AUCH SO VIELE SOZENLÄNDER BEI SIND!
DIE MEHRHEIT!!!
Wenn man bedenkt, dass die Sozialgerichte u.a. deshalb stark überlastet sind, weil etliche Hartz IV-Empfänger häufig "nur so aus Prinzip" wegen Centbeträgen sämtliche juristischen Register ziehen, und deswegen andere Kläger, die wirklich ernsthafte Probleme haben, monate- oder sogar jahrelang auf einen Verhandlungstermin warten müssen, wird es allerhöchste Zeit, dass die Kostenfreiheit abgeschafft wird.
Wenn die Klagen berechtigt und erfolgreich sind, fallen im Allgemeinen ohnehin keine Kosten an.
Die Aufregung ist also völlig unbegründet!
MfG
An R.A.
Was verstehen Sie unter "Centbeträgen"???
Hoffentlich kommen Sie nie in die Schiene "Hartz IV" oder noch besser, hoffentlich bekommen Sie nirgends wo finanzielle Unterstützung, wenn Sie am Boden liegen und Menschen trampeln auf Sie herum!
"Denn Sie wissen nicht was Sie sagen!"
Hallo
@RA in Zukunft warten die anderen Personen nicht nur, sondern sie kommen auch nicht zu ihrem recht da sie arm sind.
ich muß aber jupp recht geben die sozen sind gar nicht sozial!
Die schmarotzen sich nur durch die zeit.
MfG
Klaus
An R.A.
Was verstehen Sie unter "Centbeträgen"???
"Denn Sie wissen nicht was Sie sagen!"
Als gelegentlicher Mitleser bei www.tacheles.de weiß ich sehr genau was ich sage!
MfG
Als gelegentlicher Mitleser bei www.tacheles.de weiß ich sehr genau was ich sage!
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