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Experten-Antwort

Älterer Eintrag: Berechnung des Übergangsgeldes

von Knut12.03.2015 | 12:25
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf einen älteren Foreneintrag von mir, der leider unbeantwortet blieb. Es geht um die Berechnung meines Übergangsgeldes während beruflicher Rehabilitation.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Knut,

wenn Sie der Übergangsgeldberechnung Ihres Rentenversicherungsträgers misstrauen und auch eine diesbezügliche (kostenlose) Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ablehnen, haben Sie trotzdem verschiedene Möglichkeiten, die Berechnung überprüfen zu lassen. Sie können sich hierzu z. B. auch an einen Rentenberater oder einen der von „Cassandra“ bereits genannten Sozialverbände wenden (hier entstehen jedoch regelmäßig zusätzliche Kosten). In diesem Zusammenhang können Sie natürlich auch Akteneinsicht beim Rentenversicherungsträger verlangen.

Wenn Sie zu der Überzeugung gelangen, dass die Übergangsgeldberechnung fehlerhaft ist, können Sie gegen den Bescheid selbstverständlich entsprechende Rechtsmittel (Widerspruch, ggf. anschließende Klage beim Sozialgericht) einlegen. Hierbei sollten Sie jedoch die Widerspruchsfrist nicht aus den Augen verlieren (ggf. fristwahrend Widerspruch einlegen) und eine entsprechende Begründung für Ihren Widerspruch nicht vergessen (ggf. nachreichen).

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4 Antworten

Knutam 12.03.2015 | 12:29
Ich bitte um Antwort auf diesen Beitrag: Die DRV hat wiederholt in den vergangenen Jahren Werte falsch berechnet. Anträge wurden mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt usw.. Wahrscheinlich wird bei der Berechnung meines Übergangsgeldes wieder falsch gerechnet. Was ich ausdrücken möchte: meine Skepsis hinsichtlich der DRV ist schon sehr angemessen. Ich bin mir bewusst, dass ich mich nun mit meiner Frage an (wahrscheinlich mehrheitlich) DRV-Mitarbeiter wende, aber: Welche Möglichkeiten habe ich, die Berechnung des Übergangsgeldes anzuzweifeln und eine Berechnung durch Dritte durchführen zu lassen? Sicherlich zunächst einen Widerspruch einlegen - und dann? Es ist doch mein Recht, dass ich die Leistungen bekomme, die mir zustehen und dass ich darüber informiert werde, wie ich mein Recht durchsetzen kann?!
Cassandraam 12.03.2015 | 12:42
Legen Sie Widerspruch ein und verlangen Akteneinsicht. Dann wenden Sie sich an den SovD oder VdK und lassen die Berechnung überprüfen.
Negative-Kraftam 14.03.2015 | 00:46
Hier gibt es Informationen zum Übergangsgeld: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
SozPolam 15.03.2015 | 10:20
Nein! Keinesfalls, das steht Ihnen nicht zu. Strafmandat, ab ins Zuchthaus!
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