Hallo Knut,
wenn Sie der Übergangsgeldberechnung Ihres Rentenversicherungsträgers misstrauen und auch eine diesbezügliche (kostenlose) Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ablehnen, haben Sie trotzdem verschiedene Möglichkeiten, die Berechnung überprüfen zu lassen. Sie können sich hierzu z. B. auch an einen Rentenberater oder einen der von „Cassandra“ bereits genannten Sozialverbände wenden (hier entstehen jedoch regelmäßig zusätzliche Kosten). In diesem Zusammenhang können Sie natürlich auch Akteneinsicht beim Rentenversicherungsträger verlangen.
Wenn Sie zu der Überzeugung gelangen, dass die Übergangsgeldberechnung fehlerhaft ist, können Sie gegen den Bescheid selbstverständlich entsprechende Rechtsmittel (Widerspruch, ggf. anschließende Klage beim Sozialgericht) einlegen. Hierbei sollten Sie jedoch die Widerspruchsfrist nicht aus den Augen verlieren (ggf. fristwahrend Widerspruch einlegen) und eine entsprechende Begründung für Ihren Widerspruch nicht vergessen (ggf. nachreichen).