Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben unsere Tochter im Alter von 7 Jahren adoptiert. In welcher Weise wird die Adoption für die Rente berücksichtigt?
Mit freundlichem Gruß und Dank
Spätestens ab der Adoption können Ihnen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres Ihres Kindes Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben werden. Sollten Sie das Kind bereits vorher in Adoptionspflege genommen haben, kann Ihnen bereits diese Zeit als Kinderberücksichtigungszeit anerkannt werden. Die Kinderberücksichtigungszeiten werden selbst nicht mit Entgeltpunkten bewertet. Mit ihnen kann sich "nur" den Wert der beitragsfreien bzw. beitragsgeminderten Zeiten erhöhen.
Danke für die Antwort. Warum gibt es keine "Kindererziehungszeiten"?
mit Einführung des 'BabyJAHRES' 1986 wurde bereits gesetzlich festgelegt, das die 'Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung' (KEZ) die ersten 12 vollen Monate nach dem Geburtstag umfasst (die 'schwersten' Monate nach der Geburt, wo ein Beschäftigung zum Rentenerwerb meist völlig ausgeschlossen war/ist), also genau 1 Jahr (hätte man ab Geburtstag gerechnet, währen es rententechnisch 13 Monate gewesen). Diese bereits früher oder jetzt erstmalig anerkannten 12 Monate wurden durch die Neuregelung um weitere 12 Monate erweitert.
Bei laufenden Renten wurde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung/immensen Kosten darauf verzichtet und - sofern der 12. Monate KEZ im eigenen Rentenkonto ist (kann ja bei Vater oder Mutter sein, auch im Hinblick auf die geteilte Anrechnung "du 6 Monate, ich 6 Monate") - der Gegenwert von zusätzliche Monaten als Zuschlag auf die laufende Rente draufgeschlagen.
Dieser Zuschlag/alternativ die weiteren 12 Monate KEZ setzt aber voraus, dass der 12. als KEZ anerkannt worden - eine Verschiebung der KEZ auf Zeitpunkt/Beginn der Adoption/alternativ auch für Pflegekinder/Haushaltsaufnahme, geht nicht, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die KEZ/ersten 12 Monate ist in diese Fällen eher ausnahmslos im Rentenkonto der leiblichen Mutter anerkannt, die die 'abgestoßenen' Kinder in dieser Zeit ja auch tatsächlich erzogen hat (wie gut oder schlecht auch immer).
Man mag das für ungerecht halten ...sehen Sie es aber mal so: diese Mütter/Väterrente war/ist kein Bonus (so eine Art Kindergeld), für die Geburt/Erziehung eines Kindes (und die Erziehung endet ja nicht mit 1 oder 2 Jahren), sondern ein Ausgleich für die fehlende Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit und damit dem Aufbau von Rentenanwartschaften in dieser Anfangszeit – dem Grundgedanken der Rentenversicherung folgend: Leistungen nur für Gegenwerte/Beiträge ...oder (begrenzte) Anrechnung der Erziehungsleistung.
Gruß
w.
Danke für die Antwort, aber ich glaube nicht, daß hier die Mütterrente in Betracht kommt. Die Adoption war 2007. Gibt es auch hier keine Kinderbetreuungszeiten????
PS.: Es war eine Auslandsadoption. Eine andere Mutter kann für dieses Kind also keine Anrechnung bekommen.
PS 2.: Ich meinte natürlich Kindererziehungszeiten.
die "Mütterrente" bezieht sich ausschließlich auf Geburten vor 1992 (und damit verbunden auch entsprechende Adoption/Pflegeübernahme/Haushaltsaufnahme) vor 1992.
Bei Geburten ab 1992 gab es bisher doch schon die 3-fache Mütterrente/die ersten 3 Jahre wurden/werden als Kindererziehungszeit angerechnet.
Da Ihr Kind im Jahre 2000 geboren ist, kann es keine Kindererziehungszeit geben, lediglich der Restzeitraum ab 2007 bis zum 10 Lbj. wird als "Berücksichtigungszeit für Kindererziehung" angerechnet, zählt zu den 35 und auch 45 Jahren, wird aber grundsätzlich nicht 'bewertet' – also meist reine Zählzeit.
Gruß
w.
...wenn Sie jetzt noch "gastarbeitende Spätaussiedler-Frauen, die sich vor der Geburt aus D besuchsweise vor 1991 in Polen aufgehalten haben, aber Klinikbedingt das Kind in Bolivien zur Welt gebracht haben, während der Vater beim dtsch. Konsulat in den US tätig war" hinterfragen, haben wir eine klassische Frage im Einstellungs/Eignungstest angehender Fachhochschulabsolventen der DRV ;-)