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Experten-Antwort

Ältester

von Interessiert15.07.2015 | 09:44
908 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie wird man sog. Ältester ? Geht das nur über die Gewerkschaft oder gibt es auch andere Wege ?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Versichertenältesten werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen von der Vertreterversammlung gewählt. Die Vorschläge kommen von Gewerkschaften und sonstigen Arbeitnehmervereinigungen, die berichtigt sind, Vorschlagslisten einzureichen.

Benannt werden können Personen, die am Tage der Wahlankündigung (Stichtag für die Wählbarkeit) versichert oder Rentenbezieher/in sind sowie das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich der DRV Oldenburg-Bremen haben.

Nicht wählbar sind Personen, denen die Zulassung als Rechtsbeistand auf dem Gebiet der Sozialversicherung (z. B. Rentenberater) erteilt ist.

Für ihr Ehrenamt werden die Versichertenältesten vom Büro der Selbstverwaltung qualifiziert. Neu Gewählte erhalten Einführungsseminare und Hospitationen bei ihren hauptamtlichen Kollegen. Im Übrigen findet einmal jährlich ein einwöchiges Fortbildungsseminar in einer Bildungseinrichtung der Rentenversicherung und eine eintägige Arbeitstagung in der Hauptverwaltung statt. Im Alltagsgeschäft erfolgt die fachliche Betreuung durch die Auskunfts- und Beratungsstellen.

Die ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten werden durch Pauschalbeträge (Zeitaufwand, Sachkosten und Antragsaufnahmen) entschädigt, die auf Vorschlag des Vorstands von der Vertreterversammlung der DRV Oldenburg-Bremen festgesetzt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Berichtigung des Beitrages des Experten (Fehlerteufel!):

Die Versichertenältesten werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen von der Vertreterversammlung gewählt. Die Vorschläge kommen von Gewerkschaften und sonstigen Arbeitnehmervereinigungen, die berichtigt sind, Vorschlagslisten einzureichen.

Benannt werden können Personen, die am Tage der Wahlankündigung (Stichtag für die Wählbarkeit) versichert oder Rentenbezieher/in sind sowie das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen DRV haben.

Nicht wählbar sind Personen, denen die Zulassung als Rechtsbeistand auf dem Gebiet der Sozialversicherung (z. B. Rentenberater) erteilt ist.

Für ihr Ehrenamt werden die Versichertenältesten vom Büro der Selbstverwaltung qualifiziert. Neu Gewählte erhalten teilweise Einführungsseminare und Hospitationen bei ihren hauptamtlichen Kollegen. Im Übrigen findet einmal jährlich ein einwöchiges Fortbildungsseminar in einer Bildungseinrichtung der Rentenversicherung und eine eintägige Arbeitstagung in der Hauptverwaltung statt. Im Alltagsgeschäft erfolgt die fachliche Betreuung durch die Auskunfts- und Beratungsstellen.

Die ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten werden durch Pauschalbeträge (Zeitaufwand, Sachkosten und Antragsaufnahmen) entschädigt, die auf Vorschlag des Vorstands von der Vertreterversammlungfestgesetzt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Nostradamusam 15.07.2015 | 09:56
Lange leben :-) ( Bitte löschen )
Die Farbe Schwarzam 15.07.2015 | 12:20
Die Versichertenältesten werden von der Gruppe der Versicherten in der Vertreterversammlung gewählt. Der Zeitpunkt der Wahl der Versichertenältesten wird von dem Vorsitzenden der Vertreterversammlung - dies soll möglichst in der konstituierenden Sitzung erfolgen - festgesetzt.
Heinericham 15.07.2015 | 12:20
Versichertenälteste (Landesträger) bzw. Versichertenberater (DRV Bund) werden von den Rentenversicherungsträgern auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter in den jeweiligen Vertreterversammlungen aus Zeit benannt. Wenn Sie hier Interesse haben, fragen Sie bei der Selbstverwaltung des Rentenversicherungsträgers nach, für den Sie entsprechende Aufgaben gerne wahrnehmen wollen. Diese wird Sie ausführlich informieren, wie Sie sich verhalten und an wen Sie sich wenden könnten.
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