Was ändert sich, wenn ein Rentenbeginn von erst "ab Antrag", durch Widerspruch, auf den 1. Rehaantrag korrigiert wird?
Aktuell wurde das neue Rentenrecht berücksichtigt, mit Zurechnungszeiten ab Leistungsfähigkeit bis 62 Lj. weil Rentenantrag 03/2015 gestellt wurde.
Wenn nun auf ein Rentenbeginn schon ab 05/12 korrigiert wird, ändert sich dann
a) automatisch auch die Rentenhöhe (wird sie weniger?)
b) bleibt es bei Zurechnung bis 62 Lj.
Gilt dann das altes Recht , wenn Rentebeginn dann schon 05/ 2012 wäre oder nach wie vor das neue Recht, weil Rentenantrag 03/15 gestellt wurde?