Wird es bei der Änderung der Zurechnungszeit EMR auch eine "rückwertige"Anpassung geben?
lt. Gesetzesentwurf nicht
lt. Gesetzesentwurf nicht
zum tausendsten Male :
N E I N !
Gilt nur für NEU EM--Rentner die ab 1.7.14
berentet werden !!
achso das ist ja blöd....
Alles gestern hier schon durchgekaut :
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Hm, muss man wohl Klagen.... Wieso machen die das nicht gleich richtig?
Naja werden die Sozialgerichte wieder damit
Beschäftigt!
Hallo,
warum müssen wir Bestandsrentner (Erwerbsminderungsrente) uns so etwas gefallen lassen (bekommen ja schon wenig Rente). Wäre es nicht möglich, wenn man sich zusammen schließt und zusammen eine Sammelklage macht oder ist es besser jeder kämpft für sich? Falls wir nicht berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Sally
Vielleicht wachen die Sozialverbände auf und
klagen.
Sally... Die haben Recht gemeinsam wäre man stärker. Leider wehren sich die wenigsten.
Das betreffende Gesetz existiert als Vorlage, es ist noch nicht verabschiedet.
Allein die Feststellung, dass man die Vorlage als ungerecht empfindet, bringt nichts.
Jeder EM-Rentner oder EM-Rentnerin sollte an den für ihn zuständigen Abgeordneten sowie das zuständige Ministerium schreiben und die aus seiner Sicht ungerechte Gesetzesvorlage anprangern.
Viele sind auch in einem Sozialverband engagiert. Auch dort sollte jedes betroffene Mitglied einen entsprechenden Protest einfordern.
Ob dies letztendlich etwas bringt wird sich zeigen, fest steht jedenfalls, dass Nichtstun mit Sicherheit schon mal gar nichts bringt.