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Änderung des Kostenträgers während der Reha

von Unique29.09.2017 | 13:33
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo liebe Leute, ich musste mich nach einer Operation einer Reha unterziehen. Anfangs wurde mir gesagt das die Deutschen Rentenversicherung der Kostenträger sei und, bestätigt wurde dies durch ein Schreiben. Das hat mich gefreut weil ich somit keine Zuzahlungen mehr leisten musste. Im laufe meiner Reha (ca. zweite Woche) bekam ich erneut ein schreiben indem mir mittgeteilt wurde das sich mein Kostenträger geändert hat und jetzt meine Krankenkasse dafür zuständig sei. Jetzt will die Krankenkasse zuzahlungen in Höhe von 200 € von mir. Ich weiß das die Zuzahlung gesetzlich vorgeschrieben ist wenn die Reha über die Krankenkasse läuft. Aber ich habe der Reha nur zugestimmt weil mir zugesichert wurde das die Deutsche Rentenversicherung die Reha übernimmt. Ich sehe keinen Grund warum die Krankenkasse jetzt das Geld von mir fordert, kann mir bitte jemand weiterhelfen? Mit freundlichen Grüßen Unique

1 Antworten

Schorscham 29.09.2017 | 13:42
Wenn eine Prüfung ergeben hat, dass nicht die DRV sondern Ihre Krankenkasse zuständiger Kostenträger ist, dann müssen Sie das wohl oder übel akzeptieren. Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, steht es Ihnen frei, Ihre Reha-Maßnahme abzubrechen. Ob dennoch eine anteilige Selbstbeteiligung an Ihre Krankenkasse zu entrichten ist oder ob sie aus Kulanz darauf verzichtet, müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse klären. MfG
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