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Experten-Antwort

Änderung Erziehungszeiten V800 nach Trennung?

von Pia20.10.2019 | 21:03
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3 Antworten

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Guten Tag, Folgende Frage: meine Kinder sind 13 und 9 Jahre, bis zur Trennung im letzten Jahr habe ich diese seit der Geburt überwiegend erzogen weil mein Mann im Außendienst arbeitete (falls relevant: 17 Jahre verheiratet). Seit November 2018 hat mein Mann die Kinder jede 2. Woche (also fast 50:50), auf den für den Scheidungsantrag jetzt nochmals auszufüllenden Formularen verweigert er nun die Unterschrift, dass ich überwiegend erzogen hätte. Wie ist die rechtliche Lage? Herzlichen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pia,

wenn Sie in den letzten Jahren mit dem Vater Ihrer Kinder keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeiten abgegeben haben (davon gehe ich aus), werden Ihnen die Kindererziehungszeiten zugeordnet. Der Vater hat nur dann einen Anspruch auf die Erziehungszeiten, wenn er nachweisen kann, dass er die Kinder überwiegend erzogen hat. Das dürfte in Ihrem Fall nicht möglich sein. Dass er auf dem V0800 nicht unterschreibt, ist irrelevant.

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2 Antworten

Rechtliche Lageam 21.10.2019 | 00:00
W°lfgangam 21.10.2019 | 21:15
...bei Scheidung/Versorgungsausgleich grundsätzlich völlig unerheblich, wer/wann/überwiegend die Kinder erzogen hat. Die fehlende Unterschrift ist hier verzichtbar - geben Sie Grund dafür "getrennt lebend/kein Kontakt" an und weg mit dem Vordruck/V0800. Gruß w.
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