Hallo Pia,
wenn Sie in den letzten Jahren mit dem Vater Ihrer Kinder keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeiten abgegeben haben (davon gehe ich aus), werden Ihnen die Kindererziehungszeiten zugeordnet. Der Vater hat nur dann einen Anspruch auf die Erziehungszeiten, wenn er nachweisen kann, dass er die Kinder überwiegend erzogen hat. Das dürfte in Ihrem Fall nicht möglich sein. Dass er auf dem V0800 nicht unterschreibt, ist irrelevant.