Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenNull-Rente: Zwei Seiten einer Medaille: zur vollen Rente können derzeit 355/400 € hinzuverdient werden, wird diese Grenze überschritten können Teilrenten gezahlt werden, werden auch die Hinzuverdienstgrenzen für Teilrenten überschritten wird keine (Null) Rente gezahlt, gleichwohl besteht der Anspruch auf die Rente dem Grunde nach weiter. Wird das Entgelt reduziert werden wieder Teilrenten oder die volle Rente gezahlt. ABER: dies Aussage unterstellt, dass während der gesamten Zeit das Leistungsvermögen gleich (niedrig) geblieben ist. Werden höhere Einkünfte erzielt so kann dies Anlass sein zu prüfen ob sich das Leistungsvermögen geändert hat. Insoweit gibt es keine Garantie, dass frühere Leistungen wieder gezahlt werden.
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