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Änderung EU/BU Rente

von Johannes20.03.2008 | 10:39
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experte, Ich habe im Sommer letzten Jahres eine Frage an Sie gestellt.Mein Sohn erhielt von 1997bis 2004 eine EU Rente.Seit 2004 arbeitet er wieder Stundenweise er erhält jetzt eine BU Rente nach altem Recht. Jetzt möchte er sich den Hinzuverdienst erhöhen und auf eine 1/3 BU Rente gehen. Bleibt der bisherige Grundanspruch auf BU Rente bestehen . Sie sprachen in einem früheren Forum von einer Anrechnung einer Nullrente. Was bedeutet Nullrente. Kann er bei einer Anrechnung einer Nullrente wieder mehr hinzuverdienen, und wie ist die Vorgehensweise um diese Nullrente zu erhalten. Kommt er bei einer Gesundheitlichen Verschlechterung wieder in die alte Rente zurück.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.03.2008 | 13:36

Null-Rente: Zwei Seiten einer Medaille: zur vollen Rente können derzeit 355/400 € hinzuverdient werden, wird diese Grenze überschritten können Teilrenten gezahlt werden, werden auch die Hinzuverdienstgrenzen für Teilrenten überschritten wird keine (Null) Rente gezahlt, gleichwohl besteht der Anspruch auf die Rente dem Grunde nach weiter. Wird das Entgelt reduziert werden wieder Teilrenten oder die volle Rente gezahlt. ABER: dies Aussage unterstellt, dass während der gesamten Zeit das Leistungsvermögen gleich (niedrig) geblieben ist. Werden höhere Einkünfte erzielt so kann dies Anlass sein zu prüfen ob sich das Leistungsvermögen geändert hat. Insoweit gibt es keine Garantie, dass frühere Leistungen wieder gezahlt werden.

3 Antworten

Johannesam 20.03.2008 | 13:57
Hallo Experte, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich Sie richtig verstanden habe heißt das. Er kann Theoretisch über der Hinzuverdienstgrenze liegen(wieviel?) fällt dann aber aus der Rentenzahlung der DRV wegen zu hohem Hinzuverdienst heraus. Die Rente ruht solange. Der Grundanspruch auf einen späteren Rentenbezug bei einer verschlechterung des Gesundheitszustandes wird nicht verändert. Es muss nur eine Rückmeldung zur DRV erfolgen, das der Hinzuverdienst sich geändert hat um eine neue Rentenberechnung zu erhalten.
Rosannaam 20.03.2008 | 14:37
Wenn die HÖCHSTE Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, ergibt sich die "Nullrente". Die Hinzuverdienstgrenzen sind im Rentenbescheid in der Anlage 19 aufgeführt ODER können auf tel. Anforderung von der zuständigen DRV schriftlich zugestellt werden. MfG Rosanna.
___am 20.03.2008 | 23:25
Siehe Expertenantwort: "Werden höhere Einkünfte erzielt so kann dies Anlass sein zu prüfen ob sich das Leistungsvermögen geändert hat." Klartext: Wer so viel Geld verdient, muss sich nicht wundern, wenn der Onkel Doktor bei der bösen Rentenversicherung ihm auf die Finger klopft und ihm sagt: "Du kannst wieder schaffen gehen. Nix ist mehr mit Rente!"
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