Hallo, wenn man im Oktober 2014 eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen hat mit einer Hinzuverdienstgrenze von 2700€, bleibt diese Grenze immer bei diesem Betrag oder erhöht sich diese automatisch jährlich?
Vielen Dank!
Guten Morgen!
Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen sind abhängig von der Bezugsgröße, und die ändert sich jährlich. So berechnen sich auch die individuellen Hinzuverdienstgrenzen jährlich neu.
Im § 96a des SGB VI ist dies geregelt.
Im Westen ist die Bezugsgröße 2015 um etwa 2,5% gestiegen, dies gilt auch für 2016.
Im Osten waren es 2015 etwa 3%, 2016 steigt sie um etwa 4,3%.
Hallo Sepp,
die Hinzuverdienstgrenze für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich aus § 96a SGB VI. Die Formel für den Hinzuverdienst neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung lautet wie folgt:
Entgeltpunkte Hinzuverdienst X 0,23 X Bezugsgröße. Die Engeltpunkte für den Hinzuverdienstergeben sich individuell aus den letzten 3 Kalenderjahren vor der Rentenbewilligung. Mindestens wird jedoch mit 1,5 Entgeltpunkten gerechnet, falls der tatsächliche Wert niedriger ist. Die Bezugsgröße ändert sich kalenderjährlich und somit auch die Höhe der Hinzuverdienstgrenze neben der Rente. Aktuell liegt die Bezugsgröße bei mtl. 2835 EUR.