Dem Beitrag von Rosanna ist nichts hinzuzufügen.
Ist Ihr Rentenbescheid fehlerhaft und wurde Ihre Rente dadurch zu niedrig festgestellt, können Sie jederzeit einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Nachzahlungen werden längstens für 4 Kalenderjahre vor dem Datum Ihres Antrags erbracht (§ 44 Abs. 4 SGB X).
Die von Rosanna angegebenen Fristen sind daher korrekt.