Hallo User Christina,
Sie müssen auf jeden Fall auch mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, bevor Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Der Arbeitgeber muss der Verlängerung und der Änderung der Wiedereingliederung auch zustimmen.
Auf den G 0834 sollten Sie noch vermerken, dass es sich um eine Änderung der Wiedereingliederung handelt