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Experten-Antwort

Änderung SV-Status bei altem GS-Geschäftsführer

von Geschäftsführer23.08.2012 | 11:19
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Hallo ich bin 1953 geboren und seit Jahren Gesellschafter-geschäftsführer mit einer Beteiligung von 40%. Bislang hielt ich mich immer für SV-pflichtig. Jetzt kam die Frag eauf ob ich vielleicht doch SV-frei bin weil mein Bruder auch 30 % der Geschäftsanteile hat und eine "Familien-Gmbh"- vorliegen könnte. Meine Frage: Wenn ich tatsächlich SV-frei bin, kann ich mich dann freiwillig in Renten, Kranken, Pflege und Unfallversicherung weiter versichern? Vielen Dank schon einmal!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.08.2012 | 12:03

Bei der vorliegenden Gestaltung liegt die Annahme einer selbständigen Tätigkeit im Bereich des Möglichen.

Näheres siehe hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_7ABS1R3.2.1.2.3

Sofern Sie jedoch bereits seit einiger Zeit als GmbH-Geschäftsführer versicherungspflichtig gemeldet sind, dürfte die Überprüfung Ihres versicherungsrechtlichen Status bereits erfolgt sein.

Auch hier ein Link zur Information:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_7AR3

Evtl. wurde der Status aber auch bereits im Zusammenhang mit einer freiwilligen Weiterversicherung in der KV oder durch den Betriebsprüfdienst geklärt.

Auf diese Beurteilung sollten Sie sich zunächst einmal verlassen.

Sollten Sie aber gleichwohl Zweifel an der richtigen versicherungsrechtlichen Beurteilung Ihres Sachverhaltes haben, sollten Sie die Krankenkasse (ggf. nochmals) um Überprüfung der Sache bitten.

Diese wird Ihnen im Fall der Fälle auch die Weiterversicherungsmöglichkeiten aufzeigen (müssen).

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