Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBei der vorliegenden Gestaltung liegt die Annahme einer selbständigen Tätigkeit im Bereich des Möglichen.
Näheres siehe hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_7ABS1R3.2.1.2.3
Sofern Sie jedoch bereits seit einiger Zeit als GmbH-Geschäftsführer versicherungspflichtig gemeldet sind, dürfte die Überprüfung Ihres versicherungsrechtlichen Status bereits erfolgt sein.
Auch hier ein Link zur Information:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_7AR3
Evtl. wurde der Status aber auch bereits im Zusammenhang mit einer freiwilligen Weiterversicherung in der KV oder durch den Betriebsprüfdienst geklärt.
Auf diese Beurteilung sollten Sie sich zunächst einmal verlassen.
Sollten Sie aber gleichwohl Zweifel an der richtigen versicherungsrechtlichen Beurteilung Ihres Sachverhaltes haben, sollten Sie die Krankenkasse (ggf. nochmals) um Überprüfung der Sache bitten.
Diese wird Ihnen im Fall der Fälle auch die Weiterversicherungsmöglichkeiten aufzeigen (müssen).
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