Nein, das Einwohnermeldeamt leitet bei einem Umzug die neue Anschrift nicht automatisch an den Rentenversicherungsträger weiter. Um sicherzustellen, dass Briefe der Deutschen Rentenversicherung an Ihre aktuelle Adresse gelangen, sollten Sie die neue Anschrift Ihrem zuständigen Versicherungsträger mitteilen.