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Experten-Antwort

Änderungen Erwerbsminderungsrente

von Felix28.11.2013 | 20:54
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frau hat letztes Jahr ihre volle Erwerbsminderungsrente in die Altersrente für Frauen umwandeln lassen. Nun sollen ja möglicherweise im Juli 2014 die Erwerbsminderungsrenten erhöht werden. Bleibt dann die Altersrente meiner Frau in gleicher Höhe (wie ihre alte Erwerbsminderungsrente bei der Umwandlung) oder wird ihre Altersrente für Frauen ebenso wie die neue Erwerbsminderungsrente im Juli 2014 erhöht? Mit freundlichen Grüßen Felix

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch wir können leider nicht absehen, ob, wann und in welcher Form die im Koalitionsvertrag verankerten rentenrechtlichen Regelungen in einem Gesetz umgesetzt werden.

An Spekulationen über ein "Was wäre wenn..." werden wir uns nicht beteiligen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich zu gegebener Zeit von Ihrem Rentenversicherungsträger über Ihre Rentenansprüche beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

16 Antworten

KSCam 28.11.2013 | 21:31
Warten Sie doch bitte ab bis Gesetze vorliegen - momentan ist alles was dazu gesagt wird reine Spekulation. Aber: Glaubt eigentlich jemand allen Ernstes daran, dass eine diesbezügliche Änderung auch für laufende Renten gelten wird? Wenn das so wäre müssten auch sämtliche Altersrente, die in D gezahlt werden neu berechnet werden, wenn der Altersrentner zuvor mal ne EM oder EU Rente bezogen hatte. Dass so ein Aufwand betrieben wird ist für mich schlicht unvorstellbar. Klar die faulen DRV Mitarbeiter haben ja sonst nichts zu tun. Die Änderungen bei EM Renten - wenn sie denn kommen- werden wohl nur für Neurenten ab irgendeinem Stichtag gelten...... Aber vielleicht lehnt die SPD Basis eh alles ab, dann kann man alles, was in den letzten Tagen hier diskutiert wird ohnehin in die Tonne treten.
Na so wasam 29.11.2013 | 04:20
Das wäre eine Ungleichbehandlung und es würde sicher geklagt werden.
Dr. Schraderam 29.11.2013 | 09:39
Die - geplante - Änderung bei der EM-Rente ( Erhöhung der Zurechnungszeit ) wird zu 100% nur Neurentner betreffen die ab Juli 14 dann berentet werden - wenn es denn so kommt. Bei Altrentnern bleibt alles gleich und es ändert sich nichts.
Timam 29.11.2013 | 11:52
Zitat von Dr. Schrader anzeigenausblenden
Was sollte das für eine Verbesserung für die verarmten ca. 1,8 Millionen EM-Rentner mit einer durchschnittlichen Rente von 670 Euro sein wenn nur die Neurenten ab Juli 2014 eine verlängerte Zurechnungszeit bis 62 Jahre bekämen? Unglaublich was hier für ein Unsinn geschrieben wird. Gerade für die derzeitigen EM-Rentner ist doch diese Neuregelung geplant inklusive einer Günstiger Prüfung der 4 Berufsjahre vor Eintritt in die EM-Rente.
Das wäre so dann völlig unfinanzierbar ! Darum kann es nur Neurentner betreffen um die finanziellen Folgen dieser " Wohltat " einigermassen im Griff zu halten.
Die anfängliche Mehrbelastung bei der EM-Rente ab Juli 2014 wird von der GroKo mit 500 Millionen Euro im ersten Jahr angegeben und steigert sich dann über die folgenden Jahre schnell in eine milliardenschwere Mehrbelastung. 500 Millionen Euro wären also bei ungefähr 160.000 Neurentnern dann über 260 Euro im Durchschnitt zusätzliche Rente - pro Monat! Und alle anderen sollen leer ausgehen und die nächsten Jahrzehnte weiter in Armut darben? Warum sollten bestehende EM-Renten ihre alte Zurechnungszeit behalten? Sollte die Verbesserung bei der EM-Rente tatsächlich so kommen wie sie im Koalitionsvertrag steht dann gilt das aus meiner Sicht für jeden EM-Rentner.
....am 29.11.2013 | 12:12
Zitat von Tim anzeigenausblenden
Die - geplante - Änderung bei der EM-Rente ( Erhöhung der Zurechnungszeit ) wird zu 100% nur Neurentner betreffen die ab Juli 14 dann berentet werden - wenn es denn so kommt. Bei Altrentnern bleibt alles gleich und es ändert sich nichts.
Was sollte das für eine Verbesserung für die verarmten ca. 1,8 Millionen EM-Rentner mit einer durchschnittlichen Rente von 670 Euro sein wenn nur die Neurenten ab Juli 2014 eine verlängerte Zurechnungszeit bis 62 Jahre bekämen? Unglaublich was hier für ein Unsinn geschrieben wird. Gerade für die derzeitigen EM-Rentner ist doch diese Neuregelung geplant inklusive einer Günstiger Prüfung der 4 Berufsjahre vor Eintritt in die EM-Rente.
Das wäre so dann völlig unfinanzierbar ! Darum kann es nur Neurentner betreffen um die finanziellen Folgen dieser " Wohltat " einigermassen im Griff zu halten.
Die anfängliche Mehrbelastung bei der EM-Rente ab Juli 2014 wird von der GroKo mit 500 Millionen Euro im ersten Jahr angegeben und steigert sich dann über die folgenden Jahre schnell in eine milliardenschwere Mehrbelastung. 500 Millionen Euro wären also bei ungefähr 160.000 Neurentnern dann über 260 Euro im Durchschnitt zusätzliche Rente - pro Monat! Und alle anderen sollen leer ausgehen und die nächsten Jahrzehnte weiter in Armut darben? Warum sollten bestehende EM-Renten ihre alte Zurechnungszeit behalten? Sollte die Verbesserung bei der EM-Rente tatsächlich so kommen wie sie im Koalitionsvertrag steht dann gilt das aus meiner Sicht für jeden EM-Rentner.
Rechnerisch kann es mit den 1,8 Mio hinkommen, was hinten raus kommt muss man abwarten. Letztendlich bleibt es aber gerade bei denen mit ganz geringen Einkommen oder Pflegefällen bei +/- Null, da die Grusi / Wohngeldstelle / Sozialamt das Geld von der eigenen Leistung kürzen werden. So spart der der Staat an anderen stellen das Geld wieder ein. Wie gewonnen, ...
Dr. Schraderam 29.11.2013 | 11:31
Zitat von Tim anzeigenausblenden
Die - geplante - Änderung bei der EM-Rente ( Erhöhung der Zurechnungszeit ) wird zu 100% nur Neurentner betreffen die ab Juli 14 dann berentet werden - wenn es denn so kommt. Bei Altrentnern bleibt alles gleich und es ändert sich nichts.
Was sollte das für eine Verbesserung für die verarmten ca. 1,8 Millionen EM-Rentner mit einer durchschnittlichen Rente von 670 Euro sein wenn nur die Neurenten ab Juli 2014 eine verlängerte Zurechnungszeit bis 62 Jahre bekämen? Unglaublich was hier für ein Unsinn geschrieben wird. Gerade für die derzeitigen EM-Rentner ist doch diese Neuregelung geplant inklusive einer Günstiger Prüfung der 4 Berufsjahre vor Eintritt in die EM-Rente.
Das wäre so dann völlig unfinanzierbar ! Darum kann es nur Neurentner betreffen um die finanziellen Folgen dieser " Wohltat " einigermassen im Griff zu halten.
Hans G.am 30.11.2013 | 12:30
Anstelle dieser beabsichtigten Änderungen bei der Rente (Mütterrente, EM-Rente, 45 Jahre vorzeitige Rente etc.) wäre es besser und gerechter gewesen, alle Renten gleichmäßig z.B. um 3 oder 4 % zum 30.06. zu erhöhen. Aber was schert die Politiker schon die Gerechtigkeit. Entscheidend ist die Zielgruppe, die politisch wirksam reagiert. Am meisten ins Hintertreffen geraten durch die beabsichtigten Änderungen die Männer (soweit sie nicht Beamte sind). In Frankreich dürfen sie sogar bald nicht mehr ins Bordell gehen.
Hoffnungslosam 02.12.2013 | 17:13
Na dann gute Nacht. Die Altrenter müssen weiter in Armut leben aber die Neurentner bekommen die Erhöhungen. So geht es nicht! Es kann nicht nur ein teil der EM-Rentner besser gestellt werden. Wo kommen wir denn da hin??? Falls es wirklich so kommen sollte dann geh ich nie mehr zu irgendeiner Wahl. und wenn doch dann wähle ich nur noch links.
Hoffnungslosam 02.12.2013 | 17:13
Na dann gute Nacht. Die Altrenter müssen weiter in Armut leben aber die Neurentner bekommen die Erhöhungen. So geht es nicht! Es kann nicht nur ein teil der EM-Rentner besser gestellt werden. Wo kommen wir denn da hin??? Falls es wirklich so kommen sollte dann geh ich nie mehr zu irgendeiner Wahl. und wenn doch dann wähle ich nur noch links.
Herz1952am 04.01.2014 | 20:35
Nur Neurentner oder auch Altrentner betroffen von 2-Jahreszurechnung ? Ich habe auch keinen eindeutigen Hinweis hierfür entdecken können. Ursprünglich wollte allerdings der Koalitionspartner CDU eine stufenweise Erhöhung, d.h. es wäre erst im Jahre 2031 zur vollen 2-Jahreszurechnung bei EM-Rentnern gekommen. Aber fest steht nach dem Vertrag, dass die Erhöhung auf das 62. Lebensjahr "auf einen Schlag" angerechnet werden soll. Nun gilt nicht für jeden EM-Neurentner und auch nicht für alle EM-Altrentner die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Sollte es für Altrentner wie mich gelten, bekäme ich praktisch 1,5 Jahre Zurechnungszeit "geschenkt" . Andererseits gäbe es noch Neurentner, unter 60 Jahren, die davon auch profitieren würden, weil "ihre" Regelaltersgrenze noch nicht bei 67 Jahre liegen würde. Es wäre für "Altrentner" schon mal an der Zeit, eine Klage im Hinterkopf zu entwerfen. Ich hatte mich beim Renteneintritt 2006 auch an der Klage gegen den 10,8 % Abzug "beteiligt". Diese wurde auch endgültig abgelehnt. Ich habe auch schon andere haarsträubende Gerichtsurteile erlebt. "Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen". Nächste Woche werde ich mir die Frau Mascher vom VdK "vorknöpfen", ob die jetzt schon mehr weis über den Sinn des Vertrages. Von ihr stammt eine Stellungnahme, dass es "Neurentner" betrifft. Aber das war noch im Anfangsstadium der GroKo Verhandlungen. Der SPD-Parteivorstand wird von mir auch nochmal "gelöchert". Zumindest will ich wissen, wie der Vertrag diesbezüglich ausgelegt werden soll. Wie das Gesetz mit den Richtlinien und Ausführungsbestimmungen einmal aussehen wird, das steht wahrscheinlich in der Glaskuppel des Bundeshauses. "Humor ist, wenn man trotzdem lacht." Herz1952
karinam 08.01.2014 | 12:03
Hallo, was heisst denn eigentlich, "Günstigerprüfung für die vier Berufsjahre vor Erwerbsminderungsrente"? Uns wenn ich jetzt eine REnte beantrage müsste ich angst haben, dass eine Bewilligung nach dem 1. Juli rückwirkend ist und somit das neue Gesetz nicht zählt???
Johnnyam 26.01.2014 | 14:19
Zurechnungszeit: Das ist die Zeit, die theoretisch bei einem erwerbsgeminderten Rentner als Einzahlungszeit in die Rentenkasse unterstellt wird. Sein Rentenkonto wurde bisher so berechnet, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Bei diesen Rentenbeiträgen, die der Arbeitgeber an die Rentenkasse abführt, fließt ein Teil in die Vorsorge für die Erwerbsminderung. Aus diesem Teil errechnet sich individuell eine persönliche Erwerbsminderungsrente, unabhängig vom Lebensalter, in welchem der Betreffende erwerbsunfähig wird. Man ging von fortlaufenden Rentenzahlungen bis zum 60. Lebensjahr aus und errechnete aus diesem fiktiven Rentenkonto die individuelle Erwerbsminderungsrente. Künftig reicht das Konto bis zum 62. Geburtstag, das erhöht die Erwerbsminderungsrente. Günstigerprüfung: Wer wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung schon bis zu vier Jahre vor dem Beginn der EU-Rente nur noch eingeschränkt arbeiten konnte, muss ab sofort keine Einschränkungen bei der Erwerbsminderungsrente befürchten. Sollte er in dieser Zeit weniger verdient haben, wird das Einkommen so ins Rentenkonto eingerechnet, als hätte er voll gearbeitet. Sollte er aber in den vier Jahren vor EU-Rentenbeginn sogar mehr als früher verdient haben, wird ihm das zu seinem Gunsten angerechnet.
Marion Schmitzam 06.02.2014 | 12:13
an herz 1952, ich bin ihrer meinung. wie waers mit einer sammelklage?
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