Hallo Suzanna,
ab 01.01.15 fällt der allein von den Versicherten zu tragende Beitragsanteil von 0,9 % weg, der Arbeitgeberanteil wird auf 7,3 % festgeschrieben. Krankenkassen können jedoch einen Zusatzbeitrag erheben. Inwieweit Ihre Krankenkassen diesen Zusatzbeitrag erhebt, kann hier nicht beantwortet werden. Durch die Rentenversicherung erfolgt - wie bisher auch - der von der Krankenkasse mitgeteilt Beitragsanteil des Versicherten.