Hallo Frau Maisch,
ob und inwiefern die Änderungskündigung Rechtens ist, kann von uns nicht beurteilt werden. Bezüglich dieser Problematik sollten Sie sich z. B. an den Betriebs- oder Personalrat, Ihrer Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ob, in welcher Höhe und wie lange ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, sollten Sie bei der Agentur für Arbeit erfragen.
Eine Verpflichtung, einen Antrag auf Altersrente zu stellen, hat Ihre Mutter nicht. Eine Aufforderung kann weder vom Arbeitgeber noch von der Agentur für Arbeit erfolgen. Eine solche Verpflichtung könnte allerdings entstehen, wenn Ihre Mutter das 63. Lebensjahr vollendet hat und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht.
Für die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld werden für Ihre Mutter noch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Diese wirken sich grundsätzlich rentensteigernd aus.
Evtl. wäre es ratsam, wenn sich Ihre Mutter bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder einem Versicherungsamt beraten lassen würde.
Mit freundlichen Grüßen