Hallo lieber Sozialrechtler,
habe heute mit dem Juristen der für meine Reha-Einrichtung zuständigen Ärztekammer telefoniert.
Der nette Herr hat mich nun zurückgerufen und gesagt, dass es in der Tat keine Rechtsgrundlage für die Übersendung meines Entlassungsberichtes gibt, wie es auch die Ärztekammer Niedersachsen auf ihrer Homepage sagt.
Er sagte mir, dass er den Ärzten schreiben wird, dass ein Berufsvergehen und eine Straftat gegeben seien, wenn die Ärzte gegen meinen ausdrücklich erklärten Willen den Entlassungsbericht der DRV xy überlassen würden.
Deshalb, lieber Sozialrechtler,
Ihr Tip war 1. Klasse! Lassen Sie sich nicht von den Pöbeleien und anderen Anfeindungen beirren. Soziale und gesellschaftliche Fortschritte hat es immer erst gegeben, wenn sich Leute gegen gewohnheitsmäßiges institutionelles Handeln, welches Unrecht war, aufgelehnt haben.
Ich werde deshalb das mit dem Rehabericht bis zum Ende ausfechten, wenn die DRV xy es wagen sollte noch einen Mucks zu tun, nachdem ihr die verbindliche Ansicht der Ärztekammer mitgeteilt wurde.
Lieben Gruß
und ein fröhliches Weihnachtsfest
Gudrun