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Ärztekind

von Carina14.12.2009 | 18:31
1356 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich habe in der Rentenversicherung Zeiten der Kindererziehung angeschrieben bekommen. Diese 3 Jahre reichen aber noch nicht für einen Rentenanspruch. Soll ich die fehlenden 2 Jahre gleich jetzt nachbezahlen oder lieber erst später? Es wäre ja schade wenn diese Zeiten verfallen würden. Danke für den guten Rat. Carina

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

5
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Diese fehlenden Jahre sollten Sie jetzt noch nicht nachzahlen, es könnte sein, dass die fehlenden Jahre später bis zum Rentenbeginn noch automatisch dazukommen (noch ein Kind, Nachversicherung usw.).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Lieber "Schiko"! Und wenn Sie jetzt anfängt zu zahlen und in zwei Jahre kommt ein weiteres Kind; ist die Zahlung unrentabel gewesen!!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wenn sie denn in einer berufsständischen Versorgung ist; kann sie tatsächlich erst mit der Regelaltersrente die Nachzahlung beantragen.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Wenn sie denn in einer berufsständischen Versorgung ist; kann sie tatsächlich erst mit der Regelaltersrente die Nachzahlung beantragen.

Moderation · 5Ihre Vorsorge

Wenn sie denn in einer berufsständischen Versorgung ist; kann sie tatsächlich erst mit der Regelaltersrente die Nachzahlung beantragen.

1 Antworten

Tschackaam 15.12.2009 | 08:13
Hey, das ist mein Forenname! Und so wie Sie, schreibe ich nicht! Also unterlassen Sie das bitte. Ich habe mich schoneinmal hier verabschiedet, weil es immer wieder Leute gibt, die so Ideenlos sind wie Sie, also bitte... MfG Tschacka
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