Diese fehlenden Jahre sollten Sie jetzt noch nicht nachzahlen, es könnte sein, dass die fehlenden Jahre später bis zum Rentenbeginn noch automatisch dazukommen (noch ein Kind, Nachversicherung usw.).
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Diese fehlenden Jahre sollten Sie jetzt noch nicht nachzahlen, es könnte sein, dass die fehlenden Jahre später bis zum Rentenbeginn noch automatisch dazukommen (noch ein Kind, Nachversicherung usw.).
Lieber "Schiko"! Und wenn Sie jetzt anfängt zu zahlen und in zwei Jahre kommt ein weiteres Kind; ist die Zahlung unrentabel gewesen!!
Wenn sie denn in einer berufsständischen Versorgung ist; kann sie tatsächlich erst mit der Regelaltersrente die Nachzahlung beantragen.
Wenn sie denn in einer berufsständischen Versorgung ist; kann sie tatsächlich erst mit der Regelaltersrente die Nachzahlung beantragen.
Wenn sie denn in einer berufsständischen Versorgung ist; kann sie tatsächlich erst mit der Regelaltersrente die Nachzahlung beantragen.
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