Ihre Frau hätte sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen müssen. Hierfür ist ein entsprechender Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin zu stellen. In Ihrem Fall kann die Befreiung nicht so lang rückwirkend ausgesprochen werden, sie gilt erst vom Eingang des Antrags an. Da die Beiträge zur Rentenversicherung bisher rechtmäßig gezahlt wurden, ist es nicht möglich diese zu erstatten. Inwieweit eine Informationspflicht des Arbeitgebers besteht, kann nicht beantwortet werden.