Hallo ...,
> Wenn der Bescheid zur Beitragserstattung vor dem 22.07.2009 bekannt gegeben worden ist (dabei Entscheidung ohne Kindererziehung UND Erfüllung der 60 Monate inkl. KEZ), kann eine "Falschberatung" geltend gemacht werden mit der Folge der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Tja, wieso eigentlich 'Falschberatung' ? Zum Zeitpunkt vor der Gesetzesänderung (bzw. der gerichtlichen Entscheidung) war es die 'richtige' Beratung: Ärztin = mitKind(ern) = keine Kindererziehungszeiten in der Rente = her mit meinen Beiträgen. Weder eine Besser- noch Schlechterstellung mit Anderen, die mangels Recht zur freiwilligen Versicherung UND in einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis nicht die 60 Monate erreichen - und in freier Entscheidung sich die Eigenbeiträge erstatten lassen konnten/Rentenkonto gelöscht und gut ists.
Oder gibt es da schon interne Verfahrensanweisungen in der DRV ? ...demnächst werden auch noch die Heiratserstattungen aus den 60-ern wieder 'aufgehoben' weil nun/heute/seit fast 30 Jahren reichen ja schon 60 statt 180 Monate für eine Altersrente ;-) ...die waren damals alle im Irrtum/falsch beraten ?
Mein Rechtsempfinden ist da anders - Entscheidung unter den aktuell gegebenen Gesetzen ...und unter Hinweis auf die Folgewirkungen, wenn sie aktuell einzuschätzen sind. Jede(r) Versicherte(r) entscheidet da zeitnah für sich. Und, zeitkritisch sehe ich da höchsten die 'Beratungen'/Anträge, die nach dem Urteil erfolgt/entschieden sind ...was bei fragesteller nicht der Fall ist (meine Meinung zählt allerdings nicht ;-)
*Ironie: in 5 Jahren beschließen die Berufsständigen Versorgungen dank voller Kassen für jeden (v)erzogenen Blag 100 EUR/Monat auf die Versorgung draufzulegen - sofern inzwischen keine Anrechnung in einem anderen Versorgungssystem/Rentenversicherung erfolgte ...dann geht das Gezeter/Falschberatung wieder los ;-)
Eine schlichte Anfrage seitens fragesteller ist natürlich drin ...weniger als null kann nicht bei rauskommen (wäre nett, wenn er dann das hier kundtut).
Gruß
w.