Hallo Herbert Thiemann,
die Deutsche Rentenversicherung sendet die ärztlichen Gutachten grundsätzlich an den behandelnden Hausarzt, damit dieser das Gutachten dem Patienten direkt erläutern kann. Der Arzt kann das Gutachten anschließend seinem Patienten aushändigen. Dies sollten Sie daher direkt mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen.