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Experten-Antwort

Ärztl. Gutachten

von Herbert Thiemann22.01.2013 | 18:48
1945 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe nach einem Ablehnungsbescheid über beantrage EM das ärztl. Gutachten beantragt, dieses ging nun per Gutachtenheft an meine Hausärztin darf mir meine Hausärztin das ärztl. Gutachten in Kopie aushändigen? Freundliche Grüße Herbert Thiemann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herbert Thiemann,

die Deutsche Rentenversicherung sendet die ärztlichen Gutachten grundsätzlich an den behandelnden Hausarzt, damit dieser das Gutachten dem Patienten direkt erläutern kann. Der Arzt kann das Gutachten anschließend seinem Patienten aushändigen. Dies sollten Sie daher direkt mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen.

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4 Antworten

Otto N.am 22.01.2013 | 19:00
Sie darf schon, sie muss es aber nicht! Manche Ärzte gestatten ihren Patienten nur eine Einsichtnahme. Auch mein damaliger Hausarzt stellte sich so an. Mein Rechtsbeistand, der SoVD, forderte dann ebenfalls Kopien bei der DRV an, die er mir dann anstandslos aushändigte. Widersprüche oder gar Klagen gegen die DRV sollte man möglichst nie ohne fachkundige Unterstützung führen. Sie haben nämlich nur einen Schuß frei und der sollte möglichst treffsicher sein! MfG
Pieträeram 22.01.2013 | 19:27
Wie wärs denn wenn Sie ihre Ärztin einfach danach fragen ? Das ist doch wohl die einfachste und schnellste Lösung. Was nützen ihnen hierzu Auskünfte im Forum ? Niemand hier kennt doch ihre Hausärztin und kann wissen wie selbige diese Dinge allgemein und dann noch speziell in ihrem Falle handhaben wird. Ein grudnsätzliches Verbot der Aushändigung gibt es aber nicht. Es bleibt jedem Arzt selbst vorbehalten wie er dies handhabt. " Erzwingen " können sie also die Herausgabe/Kopie bei iher Ärztin gegen deren Willen auch nicht. Via Anwalt/Sozialverband und deren direkter Anforderung bei ihrer RV kommen Sie aber in jedem Fall letztlich in den Besitz dieses Gutachtens.
Heinericham 23.01.2013 | 07:51
Hallo, die Ärzte bzw. Vertreter dürfen die Gutachten Ihnen aushändigen. Es handelt sich ja um ein Gutachten über Sie selbst. Die Rentenversicherung schickt nur die Gutachten indirekt über Ärzte oder Vertreter wie VdK, SoVD oder andere, da in den Gutachten med. Fachbegriffe verwendet werden und Versicherte als med. Laien evtl. beim Googeln der Diagnosen etwas falsches finden und das dann evtl. sonst was für Folgen haben kann. Die Ärzte und Vertreter sollen das Gutachten erläutern (ggf. auch auf Nachfrage des Vers.) um Irritierungen zu vermeiden. MfG
Annaam 23.01.2013 | 13:48
Sie können auch einen Anwalt beauftragen die gesamte Verwaltungsakte einzufordern. Der Preis dafür ist Verhandlungssache - es ist für den Anwalt ein geringer Aufwand. In dem Falle hätten Sie Nachweis für sämtliche Vorgänge, Unterlagen und Gesprächsprotokolle und können nachvollziehen auf welche Unterlagen sich der Entscheid gründet. Es könnte ja sein, dass einige Befunde gar nicht berücksichtigt wurden. Das Gutachten das der Hausarzt bekommt ist das "Endprodukt". Falls es noch Nebengutachten gab (z.B. durch Neurologen/Psychiater) finden Sie diese nur in der Verwaltungsakte vollständig. MfG
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