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ärztliche Begutachtung durch zentrale Stelle

von Anton Butz16.09.2010 | 15:24
3145 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nach § 86 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch – SGB X – sind die Leistungsträger, ihre Verbände und die in diesem Gesetzbuch genannten öffentlichrechtlichen Vereinigungen verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetzbuch eng zusammenzuarbeiten. Dies funktioniert nicht zureichend, wenn beim Übergang aus dem Beschäftigungsverhältnis in das Sozialversicherungssystem der Status des Versicherten zu klären ist. Natürlich möchte jeder Versicherungszweig seine eigene Kasse schonen, weswegen jeweils die mögliche Zuständigkeit eines anderen Trägers geprüft wird. Dies wird durch differenzierte Begrifflichkeiten (arbeitsfähig / arbeitsunfähig, erwerbsfähig / nicht erwerbsfähig, krank, behindert, verfügbar, erwerbsgemindert, berufsunfähig ...) mit teilweise überschneidenden Inhalten sowie unterschiedliche Beurteilungszuständigkeiten (Krankenkasse / MDK, ärztlicher Dienst der Bundesagentur für Arbeit, beratungsärztlicher Dienst der Rentenversicherung ...) mit gegenseitig unzureichendem Informationsaustausch begünstigt. Zur Vermeidung des Aufwandes und der Risiken gleichzeitig mehrer ärztlicher Begutachtungen – in meinem Extremfall durch die Arbeitsagentur, die Krankenkasse bzw. den MDK und die Rentenversicherung innerhalb eines Monats – erscheint es erforderlich, ein abgestimmtes System zu schaffen und zu nutzen. Optimal wäre, wenn für sämtliche Begutachtungen des Gesundheitszustandes zur versicherungsrechtlichen Entscheidung über Sozialleistungsansprüche eine einzige im Sozialversicherungssystem übergeordnete zentrale Organisation zuständig wäre. Das würde die enormen Reibungsverluste der bisherigen Verfahren und Divergenzen beseitigen und damit zur Effizienz und Kosteneinsparung im Sozialversicherungswesen beitragen Wenn Sie dies auch so sehen, haben Sie Gelegenheit die gleichlautende Petition zu unterstützen: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=de…

11 Antworten

Klemensam 16.09.2010 | 16:42
Bitte löschen Sie diesen Thread.
Was soll das???am 16.09.2010 | 16:21
Dieses Forum soll den Usern von ihre-vorsorge.de schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen. Wie genau soll Ihnen jetzt geholfen werden?? Ist mir nicht ganz schlüssig, Herr Butz. Wie lautet denn erst einmal die Frage zur Rentenversicherung. Das dieses Forum nicht als politische Diskussionsbühne ausgelegt ist, wissen sie ja sicher. Lesen lönnen sie doch, oder ???
Opa Joam 16.09.2010 | 17:03
Seit es die Möglichkeit der E-Petitonen gibt,kommen Menschen mit den unsinnigsten Vorschlägen,die sonst unfähig waren,ihre Petiton auf normalem Weg vorzubringen. Ist scheinbar eine Art Hobby geworden.
Claudiusam 16.09.2010 | 17:01
Jede Stelle kocht ihr eigenes Süppchen. Man wird als Bürger nur noch hin und her geschoben. Eine Zentrale Stelle wäre genau das richtige. Doppeluntersuchungen würden weg fallen.
Elliam 18.09.2010 | 08:42
Solche User wie "Ganz einfach" verstecken sich hinter ihrem Pseudonym und können nichts als böswillig unterstellen und mit ihren Antworten provozieren. Wieso so es sich um den Fragesteller "Antwon Butz" um einen "lieben verbitterten Mann" handeln, der seine Rente abgelehnt bekommen hat und "jetzt versucht er sich auf diese Art und Weise abzureagieren"?. Dieser Vorschlag betrifft den allgemeinen Umgang mit diversen Untersuchungen von etlichen Sozialversorgungsträgern. Warum sollte man nicht anregen dürfen, ob dies nicht gestrafft und vereinfacht werden kann, um damit gleichzeitig Kosten zu sparen. Eine andere Frage wäre, ob diese Vorgehensweise überhaupt zulässig, praktikabel und letztlich für den Betroffenen sinnvoll wäre. Immerhin hat man bei verschiedenen Untersuchungen auch die Möglichkeit gemachte Fehler auszuräumen.
Horsttam 18.09.2010 | 14:14
Ihre Idee hört sich nur auf den ersten Blick gut an. Denn 1. werden die Ergebnisse der Untersuchungen sehr wohl einbezogen und 2. und das ist wohl am wichtigsten geht es bei jeder Untersuchung um etwas anderes. Es ist doch völlig sinnlos jemanden dessen Arbeitsunfähigkeit in Frage steht nach einer Rehafähigkeit zu untersuchen oder jemand der einen Rentenantrag stellt danach ob er vermittelbar ist. Es würden zu lange und zu viel unnötige Untersuchungen durch diese zentrale Stelle erfolgen.
Verbittertam 19.09.2010 | 00:03
– nein, der Mann hat recht. In meinem Falle ist ein Soz. Ger. Verfahren seit nunmehr 6 Monaten anhaengig wegen Schwerbehinderung. Unabhaengig davon habe ich vor 2 Mon. EWR beantrag. Die DRV wurde explizit von mir auf das anh. Verfahren hingewiesen – das moeglichst med. Doppeluntersuchungen vermieden werden sollten, in dem das Soz. Ger. schon diverse med. gutachterliche Untersuchungen angeordnet hat. Der DRV habe ich avisiert, die sodann gefertigten Gutachten aus dem soz. Ger. Verf. zur Verfuegung zu stellen. Aber nein, die DRV beauftragt unabhaengig davon div. Mediziner mich zu untersuchen. Es darf gefragt werden:. was das soll.
Verbittertam 20.09.2010 | 08:50
,,,,, und da das Gutachten das wegen der Feststellung zur Schwerbehinderung erstellt wurde, die für die Feststellung der Erwerbsminderung wichtigen Aussagen nicht enthält ist ein weiteres Gutachten erforderlich ,,,, also mit Verlaub – wenn im Schwerb. Verfahren festgestellt wird, dass dem Klienten der rechte Arm fehlt – nur um bei dem Beispiel zu bleiben – wirkt sich diese Tatsache doch sehr wohl auf die Beurteilung im Verfahren einer EM aus. Zumindest in der Art u. Weise, das ein Einarmiger nicht mehr sämtliche Tätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt ausüben kann. Ob sodann eine Teil u. oder EM sich daraus rekrutiert, steht auf einem anderen Blatt. Fakt ist und bleibt – der Arm fehlt sowohl beim Gutachter / Schwerbehinderung, als auch beim Gutachter EM. Natürlich wird hier jeweils aus einer anderen Perspektive beurteilt – medizinisch und hier wiederhole ich mich gerne – fehlt der Arm. Es sei denn die DRV – kennt eine gute Rehaklinik ,,,,,,, soll ja noch immer Wunder geben.
Hoorstam 19.09.2010 | 13:01
Zitat von Verbittert anzeigenausblenden
Was das soll ? Bei der EM-Rente geht es um ganz andere Dinge als bei einer Schwerbehinderung. Es ist nur zweitrangig an welchen Krankheiten Sie leiden (um das festzustellen wären die Gutachten aus dem Schwerbehinderungsverfahren hilfreich) sondern wie Ihre Krankheiten Sie in der Fähigkeit zu arbeiten einschränken. Es ist ist eben nicht so einfach (wie sich das viele vorstellen) , dass man einfach feststellt welche Krankheit oder sonstige gesundheitliche Einschränkung jemand hat und dann sagen kann ob Rente zusteht ode r nicht (es ist also z.B. nicht gesagt dass jeder der nur noch einen Arm hat erwerbsgemindert ist , aber ein Einarmiger kann Rente bekommen) . Und da das Gutachten das wegen der Feststellung zur Schwerbehinderung erstellt wurde, die für die Feststellung der Erwerbsminderung wichtigen Aussagen nicht enthält ist ein weiteres Gutachten erforderlich. Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt.
Horsttttam 20.09.2010 | 22:40
Zitat von Verbittert anzeigenausblenden
Also die Feststellung welche Krankheiten und Behinderungen vorliegen ist allein nicht ausreichend. Wenn es nur darauf ankäme würden die Gutachter der DRV ja ihre Gutachten in 2 Minuten erstellen können (um beim Beispiel zu bleiben) wenn ein Arm fehlt. Welche Krankheiten/Behinderungen ein Antragssteller hat ist nicht wichtig bei einer Erwerbsminderungsrente sondern wie seine Erwerbsfähigkeit dadurch eingeschränkt ist. Und man kann eben NICHT sagen : Mensch X hat Krankheit Y also ist er erwerbsmindert, Mensch Z hat Krankheit H und ist es deswegen nicht. Es ist durchaus möglich, dass zwei Menschen die gleiche Krankheit haben und einer ist erwerbsgemindert der andere nicht. Und dass eine Schwerbehinderung nichts mit einer Erwerbsminderung zu tun hat sieht man alleine schon daran dass es sehr sehr viele Menschen gibt die 100 GdB haben und voll arbeiten und welche die nur 40 GdB haben und die Rente bekommen.
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