Hallo Sozialrechtler,
der Rentenversicherungsträger DRV xy, der meine AHB im Februar bezahlt hat, besteht gegenüber der Reha-Einrichtung auf Übermittlung des mir in allen Ausfertigungen ausgehändigten Entlassungsberichtes.
Der behandelnde Arzt ist damals übrigens von Ihren Ausführungen beeindruckt gewesen und hat versprochen den Bericht nicht an die DRV xy zu schicken und hat ihn deshalb mir komplett mit allen Ausfertigungen für die Krankenkasse und nachbehandelnden Ärzten ausgehändigt.
Der behandelnde Arzt hat mir jetzt eine Mail geschickt, dass die DRV xy den Bericht unbedingt haben will. Die DRV xy behauptet, dass ich kein Recht hätte der Übermittlung nach § 76 SGB X zu widersprechen, weil die Reha-Klinik interner Teil der DRV sei.
Die DRV behauptet auch, dass erst gegenüber den KK oder anderen Dritten der § 203 StGB gelte, aber eben nicht gegenüber der DRV.
Was kann ich tun, um dem Arzt zu helfen nicht in die Mühlen der Justiz zu geraten oder seinen Job zu verlieren?