Sofern der Befundbericht nicht von Ihrem Rentenversicherungsträger angefordert wurde, ist dieser zunächst nicht erforderlich.
Ggf. wird die Rentenversicherung selbst die Ärzte anschreiben.
Sofern Ihnen aktuelle (formlose) Atteste vorliegen, können Sie diese gern Ihrem Antrag auf Weitergewährung beifügen.