Würde mir auch auf jeden Fall eine Kopie des Gutachten vom Arzt aushändigen lassen !
Statt mich nur auf den Arzt und dessen Interpretation des Gutachtens ( und womöglich Fehllinterpretation ) zu verlassen , würde ich so etwas wichtiges wie ein Gutachten doch lieber selber lesen und verstehen.
Außerdem ist NUR die sozial-medizinische Prognose hinsichtlich ihrer Erwerbsfähgikeit in dem Gutachten entscheidet ( also unter 3Std., 3 bis unter 6 Std. oder mehr als 6 Stunden ) und nicht solche Aussagen wie das man nicht mehr arbeiten könnte etc. pp
Sie werden das Gutachten allerdings nicht von ihrem Arzt bekommen, wenn es sich um ein psychiatrisches Gutachten mit einem Sperrvermerk handelt. Dann können Sie es nur per Rechtsanwalt oder Vdk/SoVD direkt bei der Rentenversicherung anfordern lassen.
Was die Entscheidung zur EM-Rente anbelangt folgt der med. Dienst der Rentenversicherung in den meisten Fällen den Vorgaben / Einschätzungen des Gutachters.
Aber zwingend und bindet für die Rentenversicherung ist so ein Gutachten aber nicht .
Die finale Entscheidung über die EM-Rente wird immer und nur im Hause der Rentenversicherung ( med. Dienst und Jurist ) getroffen und nicht vom Gutachter !
Die Entscheidung ob eine EM-Rente genehmigt wird oder nicht, erfolgt immer aus Betrachtung und Bewertung der Gesamtheit ALLER vorliegenden ärztlcihen Unterlagen und nciht nur des Gutachtens alleine. Wobei das Gutachten natürlich einen sehr wichtigen - wenn nicht gar den wichtigsten Teil - davon einnimmt.
Insofern kann es theoretisch als auch praktisch sehr wohl
vom med. Dienst der RV " umgestossen " oder " mißachtet " und ihm damit nicht gefolgt werden !
Es gibt z.b. Fälle wo das Gutachten vollkommen anders und entgegengesetzt ausfällt ( sowohl positiv als auch negativ) als alle anderen vorliegenden ärztlichen Unterlagen. Da obliegt es dann alleine dem med. Dienst der RV das Gutachten hinsichtlich Wertigkeit , Fehlerhaftigkeit und damit hinsichtlich der Brauchbarkeit einzuschätzen.