Zitiert von: Elisabeth
Hier reicht es aus, wenn das Beweisführungsinteresse des Geschädigten beeinträchtigt wird. Dies ist ohne weiteres der Fall: Wenn ich Körperschäden geltend machen will brauche ich die Gutachten zur Beweisführung.
Bei Körperschäden wird’s wohl in den wenigsten Fällen einen Sperrvermerk geben. Kann mir nicht vorstellen, dass die DRV Sagt "Der hat ein kaputtes Knie, das Gutachten dazu darf er nicht lesen."
Zitiert von: Sozialrechtler
Fachärzte für Psychiatrie und Diplom-Psychologen sind diejenigen Heilkundigen mit der größten Fehlerquote.
Ist auch klar ... "Knochenbruch ist Knochenbruch" kann man z.T. sogar als Laie diagnostizieren. Bei der Psyche ist jeder Fall anders, da stellen sich paar andere Fragen "Ist der tatsächlich krank, oder spielt der nur? Kann man helfen, wie kann man helfen? Läst sich der Patient helfen? ...". Da kommt es schon eher zu Fehleinschätzungen, deswegen gehen ja auch die Meinungen sehr auseinander. Sie als „Sozialrechtler“ können ja in allen Menschen lesen und immer 100% erkennen was richtig und was falsch ist.
Und wenn man wirklich psychisch krank ist, wie kann man da sein Gutachten reell einschätzen.
Bsp. Patient zum Arzt - "Ich bin ne Taube" - Arzt im Gutachten "Patient denkt er ist ne Taube, ist er aber nicht." Patient "Das Gutachten ist falsch, denn ich bin ja ne Taube."
Was sagen Sie dann als doppelt diplomierter? "Das Gutachten berichtigen, der Patient stimmt mit der Meinung des Gutachters nicht überein." "An die Ärztekammer wenden, der Arzt ist ein Stümper."
Der Sperrvermerk gerade bei dieser Problematik ist schon gar nicht so unbedacht und nicht ohne Grund im Gesetz verankert. Es wird ja nichts vorenthalten, sondern soll nur durch fachkundiges Personal erläutert werden.