Zitiert von: Opi
Eine Überprüfung wird es in jedem Fall geben, unabhängig ob da ein Gutachter was zu sagt. Oder glauben Sie, dass Sie nun 30 Jahre nichts mehr hören von der Rentenversicherung.
Dies ist, meiner Erfahrung nach, eine von Ihnen ganz persönlich aufgestellte These, die jedoch allgemein nicht als verbindlich zutrifft.
Richtig ist, und so wird es im Bescheid einem auch mitgeteilt, dass eine Überprüfung jederzeit erfolgen k ö n n t e !
Meine gemachte Erfahrung: Anerkennung einer vollen unbefristeten EMR von 2/2006 - 3/2018 ohne jemals danach ein Standartformular zugesandt bekommen zu haben oder dass in der Zeit ein Überprüfungsprocedere eingeleitet wurde.
Somit habe ich, außer wenn abzuändernde Bescheide aufgrund von Rentenerhöhung oder KK-Beitragsänderungen etc. anstanden, während meines 12 jährigen EMR-Bezugs von der DRV Bund nichts gehört.
Im/seit dem Jahr 2018 dann auf meinem Antrag hin problemlose Umwandlung/Bezug der Rentenart "vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte".
Keine Panik vor Situationen, die womöglich nie eintreffen werden.
Einen schönen Sonntag