Wird zum 1.7.2008 der AG-Anteil zum PV-Beitrag von 3,5 % auf 4,75 % erhöht oder bleibt es bei 3,5 %?
PV = Pflegeversicherung ?
Hallo Michael Santak!
Woher kommen Ihre relativ hohen Prozentsätze? (Prozente und Promille nicht verwwechseln ;-)
(BMG:
Die Beitragszahlung erfolgt wie in der gesetzlichen Krankenversicherung: Der Arbeitgeber behält den Pflegeversicherungsbeitrag vom Lohn oder Gehalt ein und überweist ihn an die Krankenkassen. In allen Bundesländern (außer in Sachsen) wurde zur Kompensation der Belastungen der Arbeitgeber der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, deshalb gilt hier der Grundsatz der hälftigen Beitragstragung, das heißt von den 1,7 v.H. tragen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils 0,85 v.H. In Sachsen, wo kein Feiertag gestrichen wurde, trägt der Arbeitnehmer 1,35 v.H. und der Arbeitgeber 0,35 v.H)
Nach der bisherigen Logik müssten in Sachen die AG künftig 0,475 % und die AN künftig 1,475 % (Kinderlose 1,725 %) Beitrag zahlen.
Sorry, natürlich 0,...
Hier die Antwort:
Durch die Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags haben folgende Werte für Sachsen ab dem 1.7.2008 Gültigkeit:
Arbeitnehmeranteil = 1,475 %
Kinderlose = 1,725 %
Arbeitgeberanteil = 0,475 %.