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AG berücksichtigt Gleitzone nicht

von hedra21.01.2008 | 22:25
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Ich war schon vor 2003 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt, wechselndes Entgelt zwischen 300 und 1000€ pro Monat. Ende 2002 habe ich dem AG vorsorglich schriftlich mitgeteilt, den Betrag in der RV freiwillig aufzustocken. Der AG hat trotz Gleitzone in der Sozialversicherung die vollen Beiträge abgezogen und abgeführt. In den Jahresmeldungen waren kein Kreuz für 'Entgelt in der Gleitzone' und keine Kennung '1' für voller (aufgestockter) Beitrag zur RV. Jetzt wurden während einer Betriebsprüfung die zuvielgezahlten Sozialversicherungsbeiträge beanstandet. Wie stehe ich denn jetzt RV-rechtlich da? Gilt der von mir ausgesprochene Verzicht auf reduzierte RV-Beiträge ab 2003, sodass ich keine Beitragslücken habe, Reha u.a. beanspruchen kann?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Aussagen sind im Prinzip alle richtig. Der Verzicht gilt nur die Zukunft und bezieht sich nur auf die RV. Der Sachverhalt sollte daher im Benehmen mit dem prüfenden Träger und der Einzugsstelle (Krankenkasse) geklärt werden.

4 Antworten

Schadeam 22.01.2008 | 08:56
die Gleitzone umfasst Löhne, die zwischen 400 und 800 € liegen. Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Lohnabrechnung richtig oder falsch macht, müsste bei einem Lohn über 400 € immer Versicherungspflicht vorliegen. Lücken können so gesehen doch gar nicht entstehen? Worauf zielt Ihre Frage?
no nameam 22.01.2008 | 09:30
Der Verzicht gilt natürlich, sofern er dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt wurde, ab Folgetag des Einganges, bzw. wenn er innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beschäftigungsbeginn abgegeben wurde, schon ab Beschäftigungsbeginn.
no nameam 22.01.2008 | 09:27
Der Verzicht gilt auf alle Fälle! "Ende 2002 habe ich dem AG vorsorglich schriftlich mitgeteilt, den Betrag in der RV freiwillig aufzustocken. Der AG hat trotz Gleitzone in der Sozialversicherung die vollen Beiträge abgezogen und abgeführt. " Sollte er doch auch, das ist die logische Schlussfolgerung daraus! Da bei der Betriebsprüfung anscheinend davon ausgegangen wurde, dass Sie normal in der Gleitzone beschäftigt sind, sollten Sie der DRV eine beglaubigte Kopie Ihrer damaligen Verzichtserklärung zukommen lassen. Ich denke, das würde den Sachverhalt klären.
hoam 22.01.2008 | 10:33
Ein Verzicht auf die Regelungen der Gleitzone bezieht sich nur auf die Rentenversicherung (voller RV-Beitrag); im Bereich KV, PV, AV sind trotzdem nur die reduzierten Gleitzonenbeiträge zu zahlen Vielleicht beanstandet der Prüfer ja die zu hohen Beiträge in der KV, PV, AV? Dann bekommen Sie sogar noch etwas zurück.
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