Ich war schon vor 2003 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt, wechselndes Entgelt zwischen 300 und 1000€ pro Monat.
Ende 2002 habe ich dem AG vorsorglich schriftlich mitgeteilt, den Betrag in der RV freiwillig aufzustocken. Der AG hat trotz Gleitzone in der Sozialversicherung die vollen Beiträge abgezogen und abgeführt. In den Jahresmeldungen waren kein Kreuz für 'Entgelt in der Gleitzone' und keine Kennung '1' für voller (aufgestockter) Beitrag zur RV. Jetzt wurden während einer Betriebsprüfung die zuvielgezahlten Sozialversicherungsbeiträge beanstandet.
Wie stehe ich denn jetzt RV-rechtlich da?
Gilt der von mir ausgesprochene Verzicht auf reduzierte RV-Beiträge ab 2003, sodass ich keine Beitragslücken habe, Reha u.a. beanspruchen kann?