Sehr geehrtes Expertenteam,
am 21.02.2019 ist eine inverse SchulterTEP bei mir geplant. Das Sozialteam des Krankenhauses meinte ich darf erst frühestens 3 Wochen nach OP mit AHB beginnen da die Schulter kaum bewegt werden darf und somit beginnt für mich erst(normalerweise spätestens 2 Wochen nach OP) die AHB.
Es wäre bei Schulter TEP eine Ausnahme. Ist das so korrekt.
Außerdem habe ich eine Klinik zur AHB rausgesucht die speziell für Schulter Tep ausgebildet ist aber nicht zu den hauseigenen Kliniken der Rentenversicherung gehört. In diesem Fall möchte ich von meinem Wunsch und Wahlrecht gebrauch machen stellt das eine Hinderung dar?
Über ein zeitnahes Feedback würde ich mich sehr freuen.
L.G.
examinierte Fachkrankenschwester