Sehr geehrte Damen und Herren, am 31.03.2022 konnte ich direkt nach dem Krankenhausaufenthalt nach einer Knie TEP ind die Anschlussheilbehandlung entlassen werden. Leider wurde am 06.04.2022 bei mir Corona festgestellt, ich musste die Einrichtung sofort verlassen. Der PCR Test war ebenfalls positiv und ich wirde durch das Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt.Am 08.04.2022 nahm ich mit dem Rentenversicherungsträger Kontakt auf.Die Unterlagen der Reha Einrichtung wurden umgehend zum Rentenversicherungsträger gesendet. Am 14
04.2022 wurde das Formular G0101, sowie die Besscheinigung meines Arztes zur Rehabilitationsfähigkeit an die Rentenversicherung per Mail gesendet. Am 19.04.2022 nahm ich erneut telefonischen Kontakt mit der Rentenversicherung auf.Ich wurde gebeten mit der Rehaeinrichtung Kontakt aufzunehmen und abzuklären wie schnell ich wieder aufgenommen werden kann. Dieses erledigte ich umgehend und weiter stellte ich wie gewünscht eine Erlaubnis zum Datenschutz ( meine Kontaktdaten zu nutzen und weiter zu geben) aus. Dieses Schreiben ging der Rentenversicherung ebenfalls am 19.04.2022 zu.Zur Zeit bin ich ohne Behandlung, es wäre sehr wünschenswert, dass die Rentenversicherung mit mir Kontakt auf nimmt.Ich denke, dass zwischen dem Abbruch der Rehabilitation (06.04.2022) und dem heutigen Tage ausreichend Zeit vergangen ist sich meines Problems anzunehmen und mit mir Kontakt aufzunehmen. Wie sollte ich mich jetzt verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Martina
24.04.2022, 22:34
von
Martina
25.04.2022, 07:20
Experten-Antwort