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Experten-Antwort

AHB / Hüft-Tep nach 10 Tagen immer noch nicht genehmigt (EMR-Rente)

von Jörg Kroth10.05.2014 | 19:54
2371 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, kurz zum Sachverhalt: Ich beziehe derzeit EMR (Ewerbminderungsrente) auf Zeit bis zum Oktober`2014 mit der Prognose einer weiteren Verlängerung. Vor 10 Tagen hatte ich eine OP in welcher mir ein künstliches Hüftgelenk (Hüft-TEP) implantiert wurde. Umgehend wurde durch die Klinik ein AHB-Antrag ( 02.05.2014) gegnüber der Rentenversicherung sowie Krankenkasse gestellt. Doch bisher erhielt ich noch immer keine Leistungszusage. Auf Nachfrage bei der Rentenvericherung wurde argumentiert man müsse erst die Rentenunterlagen in der Rentenabteilung anfodern was 8-9 Tage dauern kann, welche dann zum medizinischen Dienst (was dann widerum wieder einige Tage dauert) der RV gehen um über meinen Antrag entscheiden zu können. Eine weitere Anfrage bei der Krankenkasse ergab, dass diese erst Leistung erbringen kann wenn eine Entscheidung durch die RV erfolgt ist. Die derzeitige Situation führt dazu, dass dadurch mein Genesungsprozess ausgebremst wird und ich nur Zuhause herumliege bzw. sitze und auf ständige Unterstützung durch anderweitige Personen angwiesen bin. Welche Möglichkeiten habe ich um eine Entscheidung herbeizuführen bzw. wie ist die rechtliche Situation in meiner Situation. Ich möchte vermeiden, dass durch diese Vorgensweise mein Genesungsprozess ausgebremst wird da ich derzeit keine weiteren medizinischen Maßnahmen erfolgen. Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr verbunden. Danke !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Über einen Reha-Antrag ist vom Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang über die Zuständigkeit zu entscheiden und innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang eine Entscheidung (Bewilligung/Ablehnung) zu treffen.

Dies sind die Fristen, die den Rehabilitationsträgern nach dem SGB IX eingeräumt werden. Diese Fristen gelten auch bei Anschlussheilbehandlungen, obwohl hier in der Regel eine Aufnahme innerhalb von 14 Tagen nach Krankenhausentlassung erfolgen sollte. Aus medizinischen oder anderen Gründen - wie Belegung der Klinik oder noch nicht geklärte Zuständigkeit - kann die Anschlussheilbehandlung auch später erfolgen.

Bei Ihnen befindet sich der Rehabilitationsträger noch im ersten Schritt, der Zuständigkeitsklärung. Der Arzt der Rentenversicherung benötigt hier die medizinischen Unterlagen zur bezogenen Erwerbsminderungsrente um entscheiden zu können, ob Ihre Erwerbsminderungsrente - auch mit Hilfe der beantragten Rehabilitation - wegfallen könnte oder ob ein Bezug über Oktober 2014 wahrscheinlich ist. Diese Entscheidung hat der medizinische Dienst jedoch innerhalb dieser zwei Wochen zu treffen, ansonsten wäre keine Weiterleitung des Antrages mehr an die Krankenkasse möglich.

Dadurch, dass sich der Rentenversicherungsträger in den o.g. (vom Gesetz festgelegten)Fristen befindet, besteht nur die Möglichkeit, sich erneut telefonisch beim zuständigen Sachbearbeiter nach dem Sachstand zu erkundigen. Eine Entscheidung über Ihren Antrag sollte in Anbetracht der in dieser Woche ablaufenden zwei Wochen Frist zeitnah erfolgen.

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4 Antworten

Schorscham 10.05.2014 | 20:05
Bei mir war es damals ähnlich. Vom Krankenhaus wurde täglich telefonisch bei der DRV nachgefragt, ohne konkretes Ergebnis. Als ich dann nach Hause entlassen wurde, bekam ich ca. 3 Wochen später eine Einladung der Reha-Klinik mit dem Hinweis, das meine Reha (AHB) bereits 4 Tage später beginnen sollte. In dieser kurzen Zeit konnte ich natürlich weder rechtzeitig eine Bahn-Fahrkarte anfordern, noch eine Gepäckabholung beauftragen. Den offiziellen Bewilligungsbescheid der DRV erhielt ich erst, nachdem bereits 2 Wochen meiner Reha vorbei waren. Ob so eine Verfahrensweise normal ist, oder ob ich ein Ausnahmefall war, habe ich nie erfahren.
Schorscham 11.05.2014 | 15:10
So sollte es zumindest sein. Bei mir war es allerdings anders. Es kommt auch darauf an, wann und in welcher Klinik gerade ein Platz frei wird. Da manchmal relativ kurzfristig über Verlängerungen entschieden wird, können die Reha-Kliniken manchmal auch nur kurzfristig planen.
Joerg Krotham 12.05.2014 | 17:45
Ich habe heute mit der Rentenversicherung telefoniert, hier wurde mir abermals gesagt, dass die Rentenunterlagen (aus dem eigenen Hause) noch immer nicht vorliegen (diese Aussage wir seit einer Woche getroffen) und somit über meinen Antrag noch nicht entschieden werden kann. Wenn ich den o.g. Anführungen folge, so müsste die RV ab dem 16.05.2014 auf alle Fälle als Leistungsträger einstehen weil dann eine Abgabe an die Krankenkasse nicht mehr möglich ist. So dann müsste umgehend über eine geeignete AHB Einrichtung entschieden werden ? Es kann doch nicht sein, dass der RV-Träger dann mich weitehin an der langen Leine führt und durch die nicht zeitnahe Entscheidung meine weiteren Genesungsprozess gefärdert.
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