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AHB mit Kleinkind

von Waschbaerbauch14.06.2010 | 21:38
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen! Meine Frau hat eine Bauchspeicheldrüsen OP mit teilweiser Entfernung der Bauchspeicheldrüse. Die Gallenblase wurde ebenfalls entfernt. Gibt es nach dieser OP eine AHB? Gibt es eine Reha-Klinik wo meine Frau das Kind (2,5 Jahre) mitnehmen kann? Hat schon jemand einen slchen Fall gehabt? Zur Zeit ist meine Frau noch im Krankenhaus und ich betreue unser Kind. Die Variante Haushaltshilfe kommt nicht in Frage, da meine Frau die Zeit ohne die Kleine nicht aushält und mein Arbeitgeber jetzt schon auf meine Rückkehr wartet. Vielleicht kennt ja jemand eine Klinik im Raum NRW die so einen Fall abdeckt. Mit Freundlichen Grüßen Stefan

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich verweise auf den Beitrag von AHB, dem ich nichts hinzufügen kann.

9 Antworten

Sozialrechtleram 14.06.2010 | 22:17
Im Krankenhaus gibt es üblicherweise einen Sozialdienst. Die wissen was Sache und was machbar ist.
Tracyam 15.06.2010 | 01:14
Rundschreiben der DRV: 4. Versorgung und Unterbringung des Kindes außerhalb des Haushalts Auf Antrag werden die Kosten für die Mitnahme oder anderweitige Unterbringung des Kindes bis zur Höhe des Aufwandes für die sonst zu erbringende Haushaltshilfe übernommen. Bei Unterbringung des Kindes in einer Kinderkrippe, Kindertagesstätte oder bei Personen, die mit dem Leistungsberechtigten nicht oder nicht bis zum 2. Grad verwandt oder versch-wägert sind, werden als Aufwendungen die nachgewiesenen Kosten erstattet, höchstens jedoch der Betrag, den der Rentenversicherungsträger für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft aufzuwenden gehabt hätte (vgl. Abschnitt V.1.2). Bei ganztägiger Unterbringung des Kindes außerhalb des eigenen Haushalts sind die Unterbringungskosten auch für die arbeitsfreien Tage der im Haushalt lebenden Personen zu übernehmen. War das Kind schon in einer Kinderkrippe, Kindertagesstätte oder dergleichen untergebracht und muss die tägliche Unterbringungszeit wegen der Leistung zur Teilhabe verlängert wer-den, so können für die Erstattung nur die angefallenen Mehrkosten berücksichtigt werden. Nicht erstattungsfähig sind Verpflegungskosten für das Kind, da diese auch unabhängig von der Leistung zur Teilhabe anfallen. Ist das Kind bei Verwandten oder Verschwägerten bis zum 2. Grad untergebracht, kommt eine Kostenerstattung entsprechend Abschnitt V.1.1 in Betracht. Ist die Unterbringung eines Kindes wegen einer Leistung zur Teilhabe beispielsweise in einem Kinder- oder Pflegeheim unumgänglich, können die Kosten in voller Höhe, also über die Höchstgrenze hinaus, erstattet werden. Das gilt auch für Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass mehrere Kinder in verschiedenen Heimen untergebracht werden müssen. Sind mehrere Kinder in verschiedenen Haushalten, Kinderkrippen oder Kindertagesstätten untergebracht, ist die Höhe der Kostenerstattung für jedes Kind einzeln zu prüfen. Gleiches gilt, wenn mehrere Kinder in einer Kinderkrippe beziehungsweise Kindertagesstätte untergebracht sind.
Tracyam 15.06.2010 | 01:07
Dazu sagt die RV das: Anstelle der Haushaltshilfe können die Kosten für die Mitnahme oder anderweitige Unterbringung des Kindes bis zur Höhe der Kosten für die sonst zu erbringende Haushaltshilfe übernommen werden, wenn die Unterbringung und Betreuung des Kindes in dieser Weise sichergestellt ist. Allerdings sind es wohl nur ca. 130 Euro monatlich- der Rest ist vom Versicherten selbst zu tragen.
AHBam 15.06.2010 | 07:12
Hallo Stefan, die genannten Operationen sind AHB-Indikationen. Kinder können im Rahmen der Haushaltshilfe in die Reha-Einrichtung mitgenommen werden. Welche Klinik dafür in NRW in Frage kommt, sollten Sie mit dem Sozialdienst des Akutkrankenhauses abklären.
Tracyam 15.06.2010 | 01:17
Der Mitnahme des Kindes in die Rehabilitationseinrichtung kann durch den Rentenversiche-rungsträger jedoch nur dann zugestimmt werden, wenn medizinische oder sonstige Gründe nicht entgegenstehen und durch die Mitnahme voraussichtlich der Erfolg der Rehabilitation nicht gefährdet wird.
Waschbaerbaucham 15.06.2010 | 11:32
Hallo Zusammen! Danke für die Antworten. Den Sozialdienst vom Krankenhaus haben wir schon kontaktiert. Leider hat er bisher noch keine Lösung gefunden. Ich habe die Befürchtung, dass er nicht das genügende Engagement oder Wissen hat, um meiner Frau weiter zu helfen. Wir haben schon mal schlechte Erfahrungen hier gemacht. Vielleicht weiß ja noch jemand Rat. Mit freundlichen Grüßen Stefan
DUam 15.06.2010 | 22:27
Nun, Wunder kann der Sozialdienst auch nicht bewirken, werden erst über die Ärzte abklären müssen, ob es bei Ihrer Frau übehaupt geht. Denn auf volle Betreuung eines Kleinkindes wird kaum eine Klinik eingerichtet sein (und Ihre Frau wird es z.B. nach einer ziemlich frischen Bauchoperation sicher nicht heben und tragen können).
Sozialrechtleram 16.06.2010 | 23:20
Probieren Sie es mal beim Gesundheitsministerium. Die wissen, welche Kliniken das anbieten.
Waschbaerbaucham 05.07.2010 | 10:35
Hallo Experte! Nochmal Danke für die Antworten. Meine Frau hat jetzt Bescheid bekommen, allerdings ist es keine AHB sondern eine Reha. Was ist der Unterschied? Laut DRV soll der Arzt entschieden haben das die OP an der Bauchspeicheldrüse keine Indikation für eine AHB ist. Die Klinik die meiner Frau mit Kind zugewiesen wurde liegt im bergigen Gelände, da meine Frau mit einer großen Narbe schon im flachen Schwierigkeiten hat, den Kinderwagen zu schieben, hat sie nun die Befürchtung, dass sie in dem Gelände große Probleme hat. Die Klinik ist über 500 km von unserem Wohnort entfernt, ist dass üblich das so große Entfernungen bei einer Reha vorkommen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann meine Frau nicht fahren, da sie nicht heben darf. Mit freundlichen Grüßen Stefan
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