Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Susi,
die AHB wird in ausgewählten Einrichtungen durchgeführt und umfasst alle therapeutischen Leistungen, die zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich sind.
Die AHB soll zeitnah - innerhalb von 14 Tagen - nach dem Ende der Akutbehandlung beginnen.
Die AHB wird auf Ihren Antrag von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt, wenn die erforderlichen
Voraussetzungen vorliegen. Bei der Antragstellung werden Sie von den Mitarbeitern des Sozialdienstes im
Krankenhaus unterstützt. Wann die AHB beginnt und in welcher Einrichtung sie durchgeführt wird, erfahren Sie über
die Mitarbeiter des Sozialdienstes, von der AHB-Einrichtung oder von Ihrem Rentenversicherungsträger.
Sollten Sie eine bestimmte AHB-Einrichtung wünschen, prüft Ihr Rentenversicherungsträger, ob dafür ein
berechtigter Grund vorliegt und keine medizinischen oder sonstigen Gründe entgegenstehen.
Die erforderlichen Reisekosten werden grundsätzlich übernommen.
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter Ihres Krankenhauses, die Deutsche
Rentenversicherung, eine gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation oder Ihre Krankenkasse
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