In Ergänzung zu den bisherigen Beiträgen kann ich leider nur anmerken, dass mir die Abkürzung "AGM" ebenfalls nicht geläufig ist.
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In Ergänzung zu den bisherigen Beiträgen kann ich leider nur anmerken, dass mir die Abkürzung "AGM" ebenfalls nicht geläufig ist.
Danke Agnes! Die AHB und die AGM sind also (bis auf die auf Seite 7 der Broschüre aufgeführten Unterschiede) im Grunde gleiche Reha-Maßnahmen.
Einschränkungen hinsichtlich der Entfernung gibt es bei der AHB im Grunde nicht. Jedoch ist hierbei sicherlich zu beachten, dass der versicherte Patient gerade aus einer stationären Krankenhausbehandlung (evtl. nicht zuletzt aufgrund der AHB evtl. etwas vorzeitig) entlassen wurde, damit die Behandlung im Rahmen der AHB fortgeführt werden kann. So ist auch die medizinische Seite zu berücksichtigen, die bereits aus gesundheitlichen Aspekten heraus die Auswahl der Reha-Klinik hinsichtlich der Entfernung einschränken.
In Ergänzung zu den bisherigen Beiträgen kann ich leider nur anmerken, dass mir die Abkürzung "AGM" ebenfalls nicht geläufig ist.In dem von Ihnen genannten Bescheid wird es doch wahrscheinlich eine Telefonnummer geben. Rufen Sie dort an und fragen ganz einfach mal, was AGM bedeutet und schon sind Sie schlauer. Ergänzung von Eugen: AGM steht im Bescheid leider kennt diese Abkürzung Wahrscheinlich nicht mal die DRV
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