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Experten-Antwort

AHB oder AGM

von Eugen28.07.2010 | 05:00
12429 Ansichten
9 Antworten

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Hallo ich habe 2. Fragen was ist der 1.Unterschied zwischen einer AHB und einer AGM? 2. Wo ist geregelt wie weit eine AHB oder AGM vom Wohnort entfernt sein darf?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In Ergänzung zu den bisherigen Beiträgen kann ich leider nur anmerken, dass mir die Abkürzung "AGM" ebenfalls nicht geläufig ist.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Danke Agnes! Die AHB und die AGM sind also (bis auf die auf Seite 7 der Broschüre aufgeführten Unterschiede) im Grunde gleiche Reha-Maßnahmen.

Einschränkungen hinsichtlich der Entfernung gibt es bei der AHB im Grunde nicht. Jedoch ist hierbei sicherlich zu beachten, dass der versicherte Patient gerade aus einer stationären Krankenhausbehandlung (evtl. nicht zuletzt aufgrund der AHB evtl. etwas vorzeitig) entlassen wurde, damit die Behandlung im Rahmen der AHB fortgeführt werden kann. So ist auch die medizinische Seite zu berücksichtigen, die bereits aus gesundheitlichen Aspekten heraus die Auswahl der Reha-Klinik hinsichtlich der Entfernung einschränken.

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7 Antworten

Nixam 28.07.2010 | 07:00
Anschlussheilbehandlung wird im Anschluss an einer Krankenhausbehandlung/Operation bewilligt. Eine Regelung, wie weit höchstens der "Kur-Ort" vom Wohnort des Versicherten entfernt sein darf, gibt es nicht. § 13 Absatz 1 SGB VI Der Träger der Rentenversicherung bestimmt im Einzelfall unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeim Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung dieser Leistungen sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemässem Ermessen. Eine Einschränkung bezüglich der Entfernung gibt es nicht. Es werden auch Kuren in Davos Schweiz angeboten. Viele Grüsse Nix
Jonasam 28.07.2010 | 06:56
Eine AHB ist eine Anschlussheilbehandlung. Eine AHB wird nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt. I. d. R. spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Die Abkürzung AGM ist mir nicht geläufig. Es könnte aber Allgemeine-Gesundheits-Maßnahme heißen, also eine normale Reha-Maßnahme, oder Ambulante-Gesundheits-Maßnahme. Der größte Unterschied zw. den beiden ersten Formen ist, dass eine AHB direkt an eine Krankenhausbehandlung anschließt, und i. d. R. vom Versicherten und von der Klinik gemeinsam beantragt wird, die AllgemeineGM wird i. d. R. nicht während des Krankenhausaufenthaltes beantragt. Der Unterschied zwischen einer ambulanten und einer stationären Maßnahme ist, dass Sie bei einer ambulanten Maßnahme zu Hause wohnen und jeden Tag in die Klinik fahren. Dadurch kann es nicht zu einer Zuzahlungspflicht für Sie kommen, da diese nur für stationäre Maßnahmen vorgesehen ist. Die Behandlung ist bei beiden Maßnahmen identisch. Eine Begrenzung auf eine maximale Entfernung zwischen Wohnort und stationärer Reha-Klinik gibt es nicht. Eine Begrenzung gibt es nur bei ambulanten Maßnahmen. Dort ist eine Fahrtzeit von ca. 45 Minuten zulässig. Sofern es keine entsprechende Klinik in der Nähe gibt, muss eine stationäre Maßnhame durchgeführt werden.
Eugenam 28.07.2010 | 10:01
Ergänzung von Eugen: AGM steht im Bescheid leider kennt diese Abkürzung Wahrscheinlich nicht mal die DRV
Skatrentneram 28.07.2010 | 10:22
In Ergänzung zu den bisherigen Beiträgen kann ich leider nur anmerken, dass mir die Abkürzung "AGM" ebenfalls nicht geläufig ist.
In dem von Ihnen genannten Bescheid wird es doch wahrscheinlich eine Telefonnummer geben. Rufen Sie dort an und fragen ganz einfach mal, was AGM bedeutet und schon sind Sie schlauer. Ergänzung von Eugen: AGM steht im Bescheid leider kennt diese Abkürzung Wahrscheinlich nicht mal die DRV
Lösungam 20.04.2011 | 16:08
Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) Im Unterschied zur Anschlußheilbehandlung (AHB) spricht die Deutsche Rentenversicherung von einer Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM), wenn der Patient nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist oder aus medizinischen oder sonstigen Gründen eine AHB nicht möglich ist. Bei einer AGM müssen die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vor Beginn der Rehabilitationsleistung geprüft werden. Eine direkte Verlegung vom Krankenhaus in eine AHB-Einrichtung ist nicht möglich. Nach bevorzugter Antragsbearbeitung durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt die Einweisung in eine geeignete Einrichtung.
Lösungam 20.04.2011 | 16:51
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