Moin
Am 6.2.15 habe ich ein Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rebabilitation gestellt. Diesen Antrag hat die Deutsche RV Nord am 11.2.15 abgelehnt. Am 17.2.15 habe ich Widerspruch erhoben. Durch meine immer stärker werdenden Verschleißveränderungen im linken Kniegelenk war eine dritte Operation notwendig die am 2.2.15 durchgeführt wurde.
Die Entscheidung der Widerspruchsstelle ist für mich nicht nachvollziehbar. In der Begründung schreibt die DRV wörtlich: Eine nochmalige ganztägige Reha - Maßnahme würde an den dauerhaften qualitativen Leistungseinschränkungen keine Änderungen bewirken. Vielmehr ist nach Aktenlage zu erwarten, dass absehbar ein endoprothetischer Gelenkersatz erforderlich sein wird.
Durch die vorhandenen Gesundheitsstörungen ist Ihr Leistungsvermögen im Erwerbsleben zwar gemindert eine medizinische Rehabilitation kann jedoch nicht zu einer wesentlichen Besserung der gesundheitlichen Beschwerden führen, sich also nicht auf Ihre Erwerbsfähigkeit auswirken.
Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann ich Klage beim Sozialgericht erheben.
Versteht die DRV das von: REHA vor Rente???
19.04.2015, 17:31
von
Bodo
19.04.2015, 18:13
von
Hudini
Zitiert von: Bodo
Versteht die DRV das von: REHA vor Rente???
Abgesehen davon,dass die Begründung der DRV absolut Nachvollziehbar ist,eine EM-Rente wegen eines Knies gibt es garantiert nicht.
19.04.2015, 19:37
von
Schorsch
Zitiert von: Hudini
Abgesehen davon,dass die Begründung der DRV absolut Nachvollziehbar ist,eine EM-Rente wegen eines Knies gibt es garantiert nicht.
Das sehe ich auch so.
Offenbar ist das Kniegelenk dermaßen verschlissen, dass die bisherigen Behandlungen eine Knie-Prothese nur hinausgezögert haben.
Nach erfolgter TEP-OP wird bestimmt auch eine AHB genehmigt, um die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen.
20.04.2015, 07:27
Experten-Antwort