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Ahnungslos

von Andrea12.07.2007 | 15:53
2779 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin entsetzt! Als Arbeitgeber wollte ich heute eine telefonische Auskunft in Berlin erlangen und wurde an die zuständige SB verbunden. Meine Frage war, ob ich bei dem Formular R 665 (Witwen/Waisenrente) beim Verdienst die Entgeltumwandlung mit einrechnen muß. Die Antwort war wörtlich: "Was ist denn Entgeltumwandlung?" Auch die Kollegin hatte dieses Wort noch nie gehört, und meine Vermutung, dass sie noch nicht so lange bei der DRV arbeiten, widerlegte sie mit einem "Schon sehr lange". Da fehlen mir echt die Worte.

13 Antworten

Unwissenderam 12.07.2007 | 15:58
Man kann nicht alles wissen....
Antoniusam 12.07.2007 | 16:02
........eben !
Knut Rassmussenam 12.07.2007 | 16:28
1. Eine Schande, wenigsten nachlesen hätte sie können. Dazu haben ja alle ihre rvLiteratur. Und die hat eine Stichwortsuche! 2. Zur Ehrenrettung sei aber gesagt, dass hier reihenweise Steuerberater und Buichhalter anrufen, die das auch nicht wissen. Wie die Ihre Entgeltmeldungen fertigen, will ich lieber nicht wissen.
Mam 12.07.2007 | 16:01
Na aber den Begriff Entgeltumwandlung sollte man doch schon mal gehört haben :-)
skatam 12.07.2007 | 18:20
sie müßen hier unsere murx-experten fragen... antonia-M-!-? u.a.A. ein stern über diesem Forum.. skat und die DEPPEN, die jetzt antworten... ha..ha...
..am 12.07.2007 | 18:48
"skat", verp... dich !
Meckertanteam 12.07.2007 | 19:23
Na ja, die Sachbearbeiterin hat ihre Ahnungslosigkeit zumindest zugegeben, das macht sie doch sympathisch :-) In der Regel bekommt man bei der Deutschen Rentenversicherung schon sehr fachkundige Auskünfte. Falls Sie einmal arbeitslos werden und zur Arbeitsagentur müssen, da gilt der umgkehrte Fall. Es gehört schon sehr viel Glück dazu, dort jemanden zu finden, der überhaupt von irgendwas Ahnung hat. Doch damit nicht genug. Die verschicken falsche Bescheide, was denen Jahre später auffällt. Dann versenden die einen neuen Bescheid, mit einem enormen Nachteil für den Arbeitslosen. Als Arbeitsloser legt man natürlich Widerspruch ein, der umgehend abgewiesen wird. Und das mit folgender Begründung: Der Begünstigte(Arbeitslose) hat grob fahrlässig gehandelt, da er sich nicht gründlich genug über die Gesetzeslage informiert hat, sonst hätte ihm der rechtswidrige Verwaltungsakt auffallen müssen. Dafür hat man doch keine Worte mehr, oder?
-am 12.07.2007 | 21:12
Ich bin entsetzt! Es gibt doch tatsächlich Arbeitgeber, die nicht wissen, was sie in eine Entgeltmeldung für die Sozialversicherung eintragen müssen und deshalb nach Berlin anrufen. Da fehlen einem doch echt die Worte!
..am 12.07.2007 | 21:11
Haben Sie noch mehr zu meckern ? Sie nerven allmählich !
bekissam 12.07.2007 | 21:29
Da lesen wir im Vordruck R665 in den Erläuterungen unter Pos. 5 genau das: "Es ist immer das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt ohne die nicht sozialversicherungspflichtigen Anteile für eine betriebliche Altersversorgung einzutragen." Unter Pos. 5.4 wird darauf noch einmal hingewiesen. Sie finden aber auch im Internet weitere Erläuterungen, z. B. unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/… .
Fürteram 13.07.2007 | 06:44
Als Arbeitgeber eine solche Frage zu stellen ist ja schon ein Armutszeugnis. Das das SV-pflichtige Arbeitsentgelt zu melden ist ist doch logisch! Da war die Dame am Telefon von so einer Dumen Frage wahrscheinlich überrascht.
skatam 14.07.2007 | 12:32
schönes wochenende skat
..am 14.07.2007 | 14:00
.
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