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Experten-Antwort

Akteneinsicht

von Britta10.07.2020 | 23:41
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Antrag auf EM Rente wurde abgelehnt. Mein Anwalt hat eine Akteneinsicht beim Rententräger angefordert, um einen Widerspruch begründen zu können. Dem Rententrag hatte ich sämtliche Arztunterlagen, Befunde...beigefügt, die in den letzten Jahren angefertigt wurden. ( Fachärzte) Nun wurde die Akte meinem Anwalt zugesandt. Sie enthält einen alten Rehabericht und das ärztl. Gutachten, das erstellt wurde. Alle ausagekräftigen Arztbriefe und Befunde der letzten Jahre fehlen. Ein fachfremder Brief, den ich dem Antrag auch beigefügt hatte, ist in der Akte. Wie ist so etwas zu bewerten? Kommt das häufig vor?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Britta,

Sie haben einen Anwalt beauftragt, was gut und okay ist. Er wird wissen, wie und was zu tun ist.

Grds. sollte die Rentenversicherung die komplette Akte zur Akteneinsicht anbieten. Falls dies nicht geschehen sein sollte, so wird Ihr Anwalt das entsprechend aufklären.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

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23 Antworten

Ähnlicham 11.07.2020 | 01:00
Wieso sollte ihnen die DRV Kopien ihrer selbst eingereichten Unterlagen wie auch immer zukommen lassen? Sie wissen doch was eingereicht wurde. Wenn ihre Ärzte etwas selbst zur DRV schickten können Sie sich dort eine Kopie besorgen und von der DRV braucht es nur eine Auflistung zum Vergleich.
Antragam 11.07.2020 | 04:04
Selten so eine sinnfreie Antwort gelesen! Selbstverständlich gehören zu einer Akte auch die eingereichten Unterlagen, wenn Sie denn berücksichtigt wurden. @Britta Wenn Sie der Meinung sind das die Akte nicht korrekt/vollständig ist, besprechen Sie das mit Ihrem Anwalt.
Annaam 11.07.2020 | 08:06
Gut, dass Sie einen Anwalt haben. Diese Vorgehensweise kommt leider öfter vor, obwohl Vollständigkeit der Akte eigentlich eine Grundvoraussetzung korrekten behördlichen Handelns ist. Allerdings hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen letztes Jahr für rechtens erklärt, dass ein Rententräger die entscheidensten Unterlagen aus der Akte entfernt hatte, bevor Klage auf Erwerbsminderungsrente eingereicht wurde. Das Gericht hat sich trotz mehrfacher Anträge des Klägers selber auch nicht um diese verschwundenen Akten gekümmert, und letztlich wurde die Klage abgewiesen, ohne dass die Befunde gewertet wurden. Heisst, es ist höchste Vorsicht angesagt. Ihr Anwalt wird hoffentlich sofort reagieren und mit dem Widerspruch gleich nachfragen.
Studentam 11.07.2020 | 09:28
Was besseres konnte aus Ihrer Sicht doch nicht passieren. Die Behörde hat alle der Entscheidung zu Grunde liegenden Unterlagen mitzuschicken. Wenn der gesamte eingereichte Bereich der medizinischen Unterlagen fehlt, haben Sie einen wunderbaren Angriffspunkt für einen Widerspruch. Besprechen Sie das mit Ihrem Anwalt.
KSCam 11.07.2020 | 11:26
Vielleicht wurde aber auch nur der Verwaltungsteil und nicht der medizinische Teil übersandt? Dann wäre das Ganze die Aufregung nicht wert und man (also Ihr Anwalt, der schließlich ganz gut dabei verdient) kann das mit einem simplen Telefonat klären.
Ähnlicham 11.07.2020 | 11:50
Es heißt auf alle Fälle nicht das die DRV nicht die Unterlagen berücksichtigt hat. Ein von der DRV Beauftragter Gutachter hat auch die eingereichten Medizinischen Unterlagen zur Verfügung. Und nur weil etwas fehlt gleich wer weiß was dahinter zu sehen... Es gibt anscheinend widersprüchliche Einschätzungen und wenn man schon einen RA hat sollte man ihn seine Arbeit machen lassen. Er wissen was zu tun ist. Mein Rehabericht war falsch und führte ohne weitere Prüfung zur EMR. Hab letztens noch jemanden von meiner KK von der angeblichen OP erzählt. Ich finde diesen kritischen Umgang der DRV gut und auch die Überprüfungen. Wer verzichtet schon gerne wegen einem zusammengerotzten Bericht auf Hunderte von Euros und sitzt sich zu Hause den Hintern platt. EMR ist für Menschen die Erwerbsgemindert sind und nicht für Arbeitsscheue,Hypochonder und dergleichen. Damit meine ich NICHT speziell die Fragestellerin.
Brittaam 11.07.2020 | 17:43
Ja, mein Anwalt wird sich kümmern. Alleine macht das keinen Sinn. Mit meinem Beitrag ging es mir darum, haben andere Forumsmitglieder ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist es dann verlaufen? Das ganze ist belastend und fühlt sich an, als ob einem absichtlich Steine in den Weg gelegt werden. Mein Anwalt hatte ausdrücklich, die komplette Akte angefordert. Und dann kommt ein fast leerer Pappordner an. Von Wertschätzung keine Spur.
Sonjaam 11.07.2020 | 20:23
Die rücken die Originalakten raus? Ziemlich risikoreich. Bin davon ausgegangen, es gehen auch an die Gutachter nur Kopien. Dann wundern mich Verluste nicht. Ist das nicht durchnummeriert? Als ich Widerspruch einlegte und um Akteneinsicht bat, bekam ich das Gutachten in dem die Unterlagen aufgeführt wurden, die eingesehen wurden. Hat für Widerspruch ausgereicht.
Brittaam 11.07.2020 | 20:43
Mit durchnummeriert war da nichts. Und dem Gutachter hatte ich ebenfalls alles kopiert mitgenommen. All die Unterlagen, die die Rentenversicherung von mir schon bekommen hatte. Auch im Gutachten , wird sich nicht auf die fachärztlichen Befunde bezogen.Sie werden nicht erwähnt. Mein Anwalt meinte, das ist nicht das erste mal. Diese Verfahrensweise der Rentenversicherung, sei ihm sehr vertraut.
Ähnlicham 12.07.2020 | 01:33
Bei mir wurde umgedeutet(ca.1.000€ im Schnitt monatlich weniger) da der Rehabericht nur vor Krankheiten strotzte. Das ich mir in der Reha wirklich was zugezogen hab wurde aber nicht erwähnt auch nicht das mir eine Arztkonsultation verweigert wurde. Was macht man da? Ich habe einen LTA Antrag gestellt und natürlich das Gutachten mit Bravour bestanden. Es gibt Leute die einfach faul sind oder meinen ach so krank zu sein obwohl es sich mit der vorliegenden Erkrankung gut leben und arbeiten lässt. Dafür ist die EMR nicht da. Das wirklich Erwerbsgeminderte durch das Raster fallen ist bitter aber nicht unbedingt den Gutachtern anlastbar. Ich hoffe das sich alles bei der Fragestellerin klärt und KSC hat ja auch einen guten Hinweis und für mich den besten Beitrag verfasst.
Annaam 12.07.2020 | 07:51
Zitat von Britta anzeigen
Hallo Britta, Wertschätzung ist auch nicht die Aufgabe, Sie sind dort eine Nummer, und das ist okay. Aber der Vorgang an sich ist beunruhigend. Ich erwähnte ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, das letztes Jahr für Entsetzen gesorgt hat. LSG-Urteile sind nicht rechtsbildend, das heisst, ein anderes Sozialgericht muss sich dieser Meinung nicht anschließen. Aber es kann! Es kann sich jetzt ausdrücklich darauf berufen. Der Kläger hatte damals gedacht, das Ganze sei derart eindeutig, dass er keinen Anwalt braucht. Die entscheidenden Unterlagen waren verschwunden aus der Akte, die zu einem klaren Rentenanspruch geführt hätten. Er glaubte, spätestens der Widerspruchsausschuss werde das korrigieren und sich entschuldigen. Weit gefehlt, 2 Sozialgerichte haben bestätigt, dass Akten nicht vollständig sein müssen. Dass damit Erwerbsminderungsrenten grundsätzlich im Bereich der Willkür angekommen sind, zählte nicht. Das Urteil ist rechtskräftig. (L 12 R 179/16, Urteil vom 17.09.2019) Sie machen also alles richtig, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Offensichtlich weiss der auch, worum es geht, und wird entsprechend handeln.
Urteilam 12.07.2020 | 09:56
Der zu dem LSG Urteil geschilderte Sachverhalt klingt etwas verworren. Wenn Unterlagen fehlen, dann sind die doch spätestens beim Sozialgerichtsverfahren dann da - also kann der Anspruch nicht an einer schlechten Aktenführung scheitern. Da das von Ihnen genannte Urteil aber, soweit ich sehe, nirgends veröffentlicht wurde, ist davon auszugehen, dass es auch nirgendwo beachtet werden wird - was auch immer drinsteht.
Anna am 12.07.2020 | 10:24
Zitat von Urteil anzeigen
Leider irren Sie. Es ist richtig, dass das Urteil vom LSG Niedersachsen-Bremen nicht veröffentlicht wurde und daher nicht ganz so schnell gefunden wird in den Datenbanken. In der Welt ist es trotzdem, die Rententräger kennen es natürlich und haben es bereits angeführt in Begründungen. Der Ablauf des Verfahrens war tatsächlich so, dass der Kläger wieder und wieder beantragt hat, die fehlenden Akten zu besorgen und sich zu kümmern, auch auf die Rechtswidrigkeit wurde schriftlich hingewiesen. Der Kläger hat aber nie eine Antwort erhalten, die beiden Gerichte haben den Sachverhalt vollständig ignoriert. Hätte der Kläger einen Anwalt gehabt, so wäre es wohl besser gelaufen. Zweck meines Postings war es also vor allem, Britta zu sagen, dass heute vieles geht, was man nicht für möglich hält. Gut, dass sie schon einen Anwalt hat.
Brittaam 13.07.2020 | 00:01
Die Experten möchte ich gerne Frageñ, ob alle medizinischen Unterlagen in der Akte sein müssen? Oder es eine plausible Erklärung gibt? Bin beunruhigt und in Sorge, wo ich die Beiträge der anderen Forumsteilnehmer gelesen habe.
Fraukeam 13.07.2020 | 09:16
Eines können Sie sofort nachprüfen: Sind im Gutachten alle Diagnosen korrekt aufgeführt? Das würde m. E. hinweisen auf einen reinen Verwaltungsfehler. Im oben geschilderten Fall fehlten die Diagnosen auch im Gutachten, das ist eine andere Lage. Die Bewertung ihrer Befunde durch ihre behandelnden Ärzte sind allerdings auch beinahe bedeutungslos. Entscheidend sind das Gutachten und evtl. das Ergebnis einer Reha. Von daher einfach mal nachschauen im Gutachten, ob dort was fehlt im Diagnosebereich. Wenn nicht, dann müssten Sie gegen die Ablehnung inhaltlich vorgehen. Eine unvollständige Akte kann dabei sogar nützlich sein. Die Alarmglocken würden bei mir erst angehen, wenn die Darstellung Ihrer Krankheitssituation und Leistungsfähigkeit zusätzlich grob falsch ist.
Gabi Brückneram 13.07.2020 | 12:04
Hallo, leider habe ich ähnliche Erfahrungen gemacht. Dies aber bei meiner Rehamaßnahme,deren Ziel es ja ist die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen oder festzustellen. Ich habe schon während der Rehamaßnahme festgestellt, das meine Stationsärztin nicht sonderlich daran interessiert war was mich in meiner Leistungsfähigkeit hätte bremsen können. So hat sie in ihrem Abschlussbericht jede Menge falscher Aussagen gemacht die ich nie geäußert habe,sie hat Diagnosen heruntergespielt. Ich ging schon dort in der Rehaklinik zum ärztl. Leiter. Bei einem Dreiergepräch versprach mir der ärztl. Leiter das die angeblichen Mißverständnisse korregiert werden würden. Als ich am Ende der Reha den Entlassbericht eingefordert habe bekam ich ihn nicht,obwohl er mir zugestanden hätte. Das hat mich sehr stutzig gemacht. Als dann meine Hausärztin mir eine Kopie ausgehändigt hatte und ihn mit mir besprach war mir klar warum ich ihn nicht ausgehändigt bekam... alle die von mir im Dreiegespräch angesprochnen Tatsachen wurden noch mehr verdreht dargestellt. Z. B wurden von mir angeblich mitgemachten Therapien aufgeführt die ich überhaupt nicht leisten konnte, es wurde im Abschlussberichtet das das "Haus" mich dem psychologischen Diesnt vorgestellt hätte. Tatsache war,das ich schon von Anfang an den Wusch geäußert habe den psycholog. Dienst in Anspruch zu nehmen. Dies tat ich mehrfach. Und erst in der letzten Rehawoche hatte ich einen Termin bekommen,nachdem ich selbst Initative ergriff und zum Sozialdienst ging. Ein Professor der mich dort untersucht hat,gab an das ich bei der Untersuchung starke Schmerzen hatte,aber er keine Entzündung entdecken konnte. Komisch nur,dass ich kurz nach meiner Rehaentlassung wegen starker Entzündungen im Rektum ins Krankenhaus musste und dort der Gastroenterolge mir sagte, die Entzündungen kommen nicht von jetzt auf nachher,die müssen schon wochenlang vorhanden gewesen sein. Ach ich könnte noch so einige Dinge aufführen die im Entlassbericht standen die Haarsträubend waren. Selbstverständlich habe ich gleich nach dem Lesen des Entlassberichtes die DRV darüber informiert das ich an vielen Therapien überhaupt nicht teilgenommen hatte und die Rehaklinik etwas abrechnet was gar nicht statt gefunden hat. Ebenso habe ich die DRV darüber informiert das viele Angaben der Stationsärztin völlig faslch widergegeben wurden. Man versprach mir der Sache nachzugehen. Tatsächlich kam ca. 5-6 Wochen später ein Schreiben der DRV das man den Bericht koerrgiert hätte. Tatsache aber war, nein man hat ihn nicht korregiert sondern man hat nur die von mir tatsächlich mitgemachten Therapien aufgeführt,seltsam,seltsam.... alle Arztberichte und Krebstherapien habe ich wohlweislich kopiert in den letzten Jahren. Es macht immer Sinn alles zu kopieren und in den eigenen Unterlagen zu haben. Ich habe nach meiner Rehamaßnahme einen Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt und der wurde anstandlos genehmigt..nachdem nach der Reha ein weiterer Krankenhausaufenthalt nötig war und der mich operierende Professor eindeutig zu der Erkenntnis gekommen war,das keine Heilung und Besserung meines Zustandes zu erwarten sei. Aber was ich hier auch betonen möchte, es gibt von mir auch positives über die DRV zu berichten. So wurde mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wirklich rasch bearbeitet. Ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter der DRV war super nett und ich weiß das es noch viele andere Betroffenen denen sehr rasch geholfen wurde von der DRV.
Brittaam 13.07.2020 | 11:00
Danke für die Expertenantwort. Ja, leider ist es so. Die Diagnosen sind unvollständig aufgeführt. Obwohl ja alle Facharztbriefe Vorlagen, sowohl bei der Rentenkasse, wie auch beim Gutachter. Der Gutachterbrief ist ein " Meisterstück" des weglassens der Wichtigen Dinge und Beschwerden. Würde ein Hausarzt so arbeiten hätte er nach einem Monat keine Patienten mehr. Für mich entsteht der Eindruck im Zusammenspiel aller Abläufe, das eine Ablehnung, Ziel des ganzen Verfahrens ist.
besorgter Christ und Mitbürgeram 14.07.2020 | 02:37
Zitat von Gabi Brückner anzeigen
Gabi Brückner schrieb

Hallo,

leider habe ich ähnliche Erfahrungen gemacht. Dies aber bei meiner Rehamaßnahme,deren Ziel es ja ist die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen oder festzustellen. Ich habe schon während der Rehamaßnahme festgestellt, das meine Stationsärztin nicht sonderlich daran interessiert war was mich in meiner Leistungsfähigkeit hätte bremsen können. So hat sie in ihrem Abschlussbericht jede Menge falscher Aussagen gemacht die ich nie geäußert habe,sie hat Diagnosen heruntergespielt. Ich ging schon dort in der Rehaklinik zum ärztl. Leiter. Bei einem Dreiergepräch versprach mir der ärztl. Leiter das die angeblichen Mißverständnisse korregiert werden würden. Als ich am Ende der Reha den Entlassbericht eingefordert habe bekam ich ihn nicht,obwohl er mir zugestanden hätte. Das hat mich sehr stutzig gemacht. Als dann meine Hausärztin mir eine Kopie ausgehändigt hatte und ihn mit mir besprach war mir klar warum ich ihn nicht ausgehändigt bekam... alle die von mir im Dreiegespräch angesprochnen Tatsachen wurden noch mehr verdreht dargestellt. Z. B wurden von mir angeblich mitgemachten Therapien aufgeführt die ich überhaupt nicht leisten konnte, es wurde im Abschlussberichtet das das "Haus" mich dem psychologischen Diesnt vorgestellt hätte. Tatsache war,das ich schon von Anfang an den Wusch geäußert habe den psycholog. Dienst in Anspruch zu nehmen. Dies tat ich mehrfach. Und erst in der letzten Rehawoche hatte ich einen Termin bekommen,nachdem ich selbst Initative ergriff und zum Sozialdienst ging. Ein Professor der mich dort untersucht hat,gab an das ich bei der Untersuchung starke Schmerzen hatte,aber er keine Entzündung entdecken konnte. Komisch nur,dass ich kurz nach meiner Rehaentlassung wegen starker Entzündungen im Rektum ins Krankenhaus musste und dort der Gastroenterolge mir sagte, die Entzündungen kommen nicht von jetzt auf nachher,die müssen schon wochenlang vorhanden gewesen sein. Ach ich könnte noch so einige Dinge aufführen die im Entlassbericht standen die Haarsträubend waren. Selbstverständlich habe ich gleich nach dem Lesen des Entlassberichtes die DRV darüber informiert das ich an vielen Therapien überhaupt nicht teilgenommen hatte und die Rehaklinik etwas abrechnet was gar nicht statt gefunden hat. Ebenso habe ich die DRV darüber informiert das viele Angaben der Stationsärztin völlig faslch widergegeben wurden. Man versprach mir der Sache nachzugehen. Tatsächlich kam ca. 5-6 Wochen später ein Schreiben der DRV das man den Bericht koerrgiert hätte. Tatsache aber war, nein man hat ihn nicht korregiert sondern man hat nur die von mir tatsächlich mitgemachten Therapien aufgeführt,seltsam,seltsam.... alle Arztberichte und Krebstherapien habe ich wohlweislich kopiert in den letzten Jahren. Es macht immer Sinn alles zu kopieren und in den eigenen Unterlagen zu haben. Ich habe nach meiner Rehamaßnahme einen Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt und der wurde anstandlos genehmigt..nachdem nach der Reha ein weiterer Krankenhausaufenthalt nötig war und der mich operierende Professor eindeutig zu der Erkenntnis gekommen war,das keine Heilung und Besserung meines Zustandes zu erwarten sei.

Aber was ich hier auch betonen möchte, es gibt von mir auch positives über die DRV zu berichten. So wurde mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wirklich rasch bearbeitet. Ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter der DRV war super nett und ich weiß das es noch viele andere Betroffenen denen sehr rasch geholfen wurde von der DRV.

In dieser gottlosen Gesellschaft scheint es nur noch Lügner und Betrüger zu geben...
Kevin Ramageam 14.07.2020 | 08:43
Menschen sind so und waren nie anders. Auf einer Reise durch Indien habe ich tote Säuglinge (Gender-Speech neudeutsch: „Gesäugtinnen und Gesäugte“) dutzendfach am Straßenrand liegen sehen. So what? Kevin Ramage
Maziam 14.07.2020 | 10:45
11.07.2020, 17:43, Britta Das Recht der Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsaklte ist Ihnen höchstrichterlich bereits zugesprochen. Ohne Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte kann niemand Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen. Eine Entscheidung eines Richters an einem Sozialgericht bedarf es nicht. Hier abgegebene verschiedene Kommentare können Sie daher rechtlich vergessen und Sie können sie "überlesen". Ich habe einige Akten der Berufsgenossenschaften eingesehen und stelle fest, dass auch dort keine wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten geführt und dem Sozialgericht vorgelegt werden. Keiner richterlichen Entscheidung an einem Sozialgericht hat eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde gelegen. Ihr Fall stellt also nichts Besonderes, keinen bedauerlichen Einzelfall dar. Er beschreibt vielmehr das System. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 beschlossen, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte einer Behörde die Möglichkeit haben, deren Verwaltungsentscheidungen nachzuvollziehen. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 hat die Behörde die Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreu und vollständig zu führen. Das, was Sie berichten (unvollständige Verwaltungsakte), gibt es also nicht. Wenn es dies jedoch in der Praxis tatsächlich gegeben sein sollte, dann sind nach § 444 Zivilprozessordnung ihre Beanstandungen richterlich als erwiesen anzusehen. Dies anders zu sehen, dazu fehlt den Richtern die Möglichkeit. Wenn Ihrem Anwalt seitens des Gerichts eine unvollständige Verwaltungsakte vorgelegt wird, dann ist diese zwangsläufig nicht wahrheitsgetreu. Er bzw. Sie können folglich die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nicht nachvollziehen. In der Regel ist es so, dass die Richter an den Sozialgerichten dennoch behaupten, die Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrolliert zu haben und bestätigen. Sie beugen das Ihnen zugebilligt Recht in widerrechtlicher Weise. Eine solche Vorgehensweise ist natürlich Unsinn und hat mit richterlicher Unabhängigkeit in der Entscheidung nichts zu tun. Richter sind an die Gesetze gebunden. In Ihrem Fall ist höchstrichterlich entschieden, auf welcher Grundlage die Kontrolle, die Erforschung des Sachverhalts, vorzunehmen ist. Wo kommen solche Unzulänglichkeiten her? Vor dem 2. Weltkrieg kam den Schiedgerichten in den Behörden die Aufgabe der Entscheidung über derartige Fälle zu. Nach der Schaffung des Grundgesetzes und die Spezifizierung der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 3 GG war dies nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die vorherige Unterstellung der Exekutive war nicht mehr mit denm Grundgesetz vereinbar (Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative). Deshalb hat man in 1953 in § 1 Sozialgerichtsgesetz verfügt, dass die einzurichtenden Sozialgerichte als selbstständige "Verwaltungsgerichte" zu agieren haben. Es ist sehr einfach zu behaupten, dass die Sozialgerichte unabhängig agieren, deshalb hat man sie nicht der Judikativen, sondern der Exekutiven unterstellt ( (;-) ) Dennoch sind die Sozialgerichte der Exekutiven weiterhin unterstellt geblieben ("Es sollte ja nicht passieren, was nicht passieren sollte.". Die Bundesrepublik nimmt in Europa diesbezüglich organisatorisch eine Sonderstellung ein! Der Bundesrat möchte dies abstellen. In fast 70 Jahren hat der Deutsche Bundestag noch nicht die Zeit gefunden, über die Ansicht des Bundesrates und die Ihrige zu beraten und das Problem abzustellen. Kurz: Die Organisation der Sozialgerichte ist mit dem Geist des Grundgesetzes, der Gewaltenteilung, unvereinbar. Nach Art. 19 Abs. 4 GG hat ein Betroffener m.E. keine rechtliche Möglichkeit sein Grundrecht einzufordern.
Angelaam 14.07.2020 | 10:48
Zitat von Mazi anzeigen
Mazi schrieb

11.07.2020, 17:43, Britta

Das Recht der Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsaklte ist Ihnen höchstrichterlich bereits zugesprochen. Ohne Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte kann niemand Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen. Eine Entscheidung eines Richters an einem Sozialgericht bedarf es nicht.

Hier abgegebene verschiedene Kommentare können Sie daher rechtlich vergessen und Sie können sie "überlesen".

Ich habe einige Akten der Berufsgenossenschaften eingesehen und stelle fest, dass auch dort keine wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten geführt und dem Sozialgericht vorgelegt werden. Keiner richterlichen Entscheidung an einem Sozialgericht hat eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde gelegen.

Ihr Fall stellt also nichts Besonderes, keinen bedauerlichen Einzelfall dar. Er beschreibt vielmehr das System.

Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 beschlossen, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte einer Behörde die Möglichkeit haben, deren Verwaltungsentscheidungen nachzuvollziehen. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 hat die Behörde die Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreu und vollständig zu führen.

Das, was Sie berichten (unvollständige Verwaltungsakte), gibt es also nicht. Wenn es dies jedoch in der Praxis tatsächlich gegeben sein sollte, dann sind nach § 444 Zivilprozessordnung ihre Beanstandungen richterlich als erwiesen anzusehen. Dies anders zu sehen, dazu fehlt den Richtern die Möglichkeit.

Wenn Ihrem Anwalt seitens des Gerichts eine unvollständige Verwaltungsakte vorgelegt wird, dann ist diese zwangsläufig nicht wahrheitsgetreu. Er bzw. Sie können folglich die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nicht nachvollziehen.

In der Regel ist es so, dass die Richter an den Sozialgerichten dennoch behaupten, die Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrolliert zu haben und bestätigen. Sie beugen das Ihnen zugebilligt Recht in widerrechtlicher Weise.

Eine solche Vorgehensweise ist natürlich Unsinn und hat mit richterlicher Unabhängigkeit in der Entscheidung nichts zu tun. Richter sind an die Gesetze gebunden.

In Ihrem Fall ist höchstrichterlich entschieden, auf welcher Grundlage die Kontrolle, die Erforschung des Sachverhalts, vorzunehmen ist.

Wo kommen solche Unzulänglichkeiten her?

Vor dem 2. Weltkrieg kam den Schiedgerichten in den Behörden die Aufgabe der Entscheidung über derartige Fälle zu. Nach der Schaffung des Grundgesetzes und die Spezifizierung der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 3 GG war dies nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die vorherige Unterstellung der Exekutive war nicht mehr mit denm Grundgesetz vereinbar (Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative). Deshalb hat man in 1953 in § 1 Sozialgerichtsgesetz verfügt, dass die einzurichtenden Sozialgerichte als selbstständige "Verwaltungsgerichte" zu agieren haben.

Es ist sehr einfach zu behaupten, dass die Sozialgerichte unabhängig agieren, deshalb hat man sie nicht der Judikativen, sondern der Exekutiven unterstellt ( (;-) )

Dennoch sind die Sozialgerichte der Exekutiven weiterhin unterstellt geblieben ("Es sollte ja nicht passieren, was nicht passieren sollte.".

Die Bundesrepublik nimmt in Europa diesbezüglich organisatorisch eine Sonderstellung ein!

Der Bundesrat möchte dies abstellen. In fast 70 Jahren hat der Deutsche Bundestag noch nicht die Zeit gefunden, über die Ansicht des Bundesrates und die Ihrige zu beraten und das Problem abzustellen.

Kurz:

Die Organisation der Sozialgerichte ist mit dem Geist des Grundgesetzes, der Gewaltenteilung, unvereinbar. Nach Art. 19 Abs. 4 GG hat ein Betroffener m.E. keine rechtliche Möglichkeit sein Grundrecht einzufordern.

Klugsch.... Gewäsch. Blubb und Blubber.
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