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Experten-Antwort

Akteneinsicht bei DRV

von Streiter07.05.2020 | 06:03
1840 Ansichten
8 Antworten

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Guten Morgen, ist es möglich bei der DRV Akteneinsicht zu erlangen? Zweck ist eine mögliche rechtliche Auseinandersetzung mit der DRV wegen einer von mir als unrichtig empfundenden Einstufung als auf Dauer EM. Benötige ich zur Akteneinsicht einen Rechtsanwalt, der dies mir ermöglicht oder kann ich dies selbst erlangen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Streiter,

Sie können Ihre Akten bei der Deutschen Rentenversicherung einsehen und benötigen dafür keinen Anwalt. Zur Zeit sind die Auskunfts- und Beratungsstellen aufgrund der Corona-Pandemie allerdings geschlossen. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Rentenversicherungsträger, wie dort das Verfahren zur Einsichtnahme derzeit geregelt ist.

Bei medizinischen Unterlagen erfolgt die Einsicht ggf. über Ihren Arzt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Einsichtam 07.05.2020 | 06:45
Ja, dass ist kein Problem, Sie haben das Recht dazu. Fordern Sie die Akenteinsicht bei Ihrer zuständigen RV an, alles weitere nimmt dann im Normalfall seinen Lauf. Ein Anwalt brauchen Sie dazu nicht. Ob zur besseren Bewertung die Einsicht allerdings über einen Anwalt laufen sollte, kann man hier nicht klären.
Karstenam 13.05.2020 | 13:55
Es ist im Regelfall immer sinnvoller, wenn man gleich einen Rechtsanwalt beauftragt. Die Akteneinsicht über ihn ist viel einfacher, weil er in der Regel die komplette Akte zugeschickt bekommt und er sie dann in seiner Kanzlei komplett kopieren kann (man sollte in so einem Fall natürlich vorher mit dem Anwalt sprechen, damit er nicht die gesetzlichen Gebühren für Kopien verlangt). Es ist dringend zu empfehlen, dass man sich die ganze Akte besorgt, weil man es zu Beginn überhaupt nicht einschätzen kann, welche Unterlagen später noch relevant werden.
Anonymam 13.05.2020 | 14:07
Zitat von Einsicht anzeigenausblenden
Ja, dass ist kein Problem, Sie haben das Recht dazu. Fordern Sie die Akenteinsicht bei Ihrer zuständigen RV an, alles weitere nimmt dann im Normalfall seinen Lauf.
Ergänzend dazu: Akteneinsicht heißt Akteneinsicht und mehr nicht. Denke Sie nicht, dass man ihnen jemand Ihnen zur Verfügung stellt, der ihnen beim Aktenwälzen hilft. Entweder kommen Sie mit dem Inhalt klar oder das war's. Es wird nicht diskutiert, debattiert oder erklärt, was wie was zu bedeuten hat. Nach dem Sie keine Fachkenntniss haben, werde Sie auch nicht viel aus der Akte erkennen können.
Ottmaram 13.05.2020 | 14:14
Was ist denn Ihr Begehren? Keine EMR? Befristete EMR? Geht es um Grusi? Anrecht auf Arbeitsvermittlung? Sie können entgegen der Meinung der RV auch einfach arbeiten gehen, wenn Sie sich dazu in der Lage sehen. Dann ist die Rente bestimmt schnell obsolet.
Streiteram 13.05.2020 | 23:38
Guten Morgen, ist es möglich bei der DRV Akteneinsicht zu erlangen? Zweck ist eine mögliche rechtliche Auseinandersetzung mit der DRV wegen einer von mir als unrichtig empfundenden Einstufung als auf Dauer EM. Benötige ich zur Akteneinsicht einen Rechtsanwalt, der dies mir ermöglicht oder kann ich dies selbst erlangen?
Was ist denn Ihr Begehren? Keine EMR? Befristete EMR? Geht es um Grusi? Anrecht auf Arbeitsvermittlung? Sie können entgegen der Meinung der RV auch einfach arbeiten gehen, wenn Sie sich dazu in der Lage sehen. Dann ist die Rente bestimmt schnell obsolet.
Einfach arbeiten gehen, wenn das möglich wäre, hätte ich keinen Grund zum Rechtsstreit mit der DRV. Jedoch finde ich nichts, da mich jeder Arbeitgeber bisher ablehnt, dies mit dem Hinweis auf meine offiziell fehlende Leistungsfähigkeit. Verbergen kann ich es auch nicht, da auf Dauer EM keine Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung betrifft. Sie verstehen? Ich bin kein Streithansl,aber wenn es notwendig ist, dann muss eben der Rechtsweg beschritten werden. Leider.
Karstenam 14.05.2020 | 01:12
Zitat von Anonym anzeigenausblenden
Ja, dass ist kein Problem, Sie haben das Recht dazu. Fordern Sie die Akenteinsicht bei Ihrer zuständigen RV an, alles weitere nimmt dann im Normalfall seinen Lauf.
Ergänzend dazu: Akteneinsicht heißt Akteneinsicht und mehr nicht. Denke Sie nicht, dass man ihnen jemand Ihnen zur Verfügung stellt, der ihnen beim Aktenwälzen hilft. Entweder kommen Sie mit dem Inhalt klar oder das war's. Es wird nicht diskutiert, debattiert oder erklärt, was wie was zu bedeuten hat. Nach dem Sie keine Fachkenntniss haben, werde Sie auch nicht viel aus der Akte erkennen können.
Was ist denn das für eine abwegige Aussage ? Um eine Verwaltungsakte zu lesen, bedarf es lediglich der deutschen Sprache. Es gibt keine „Akteneinsichtsfachkenntnisse“. Da Sie ja sowieso einen Rechtsstreit anstreben, können Sie gleich einem Anwalt beauftragen, der dann Akteneinsicht erhält...
arrabaam 14.05.2020 | 09:43
Ich würde als Partner für ein evtl. folgendes Rechtsstreitverfahren den DGB, den VDK oder einen Fachanwalt für Sozialrecht empfehlen !
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