Die Akten der DRV Rheinland sind nun alle elektronisch hinterlegt. 2017 war eine Akteneinsicht mühelos möglich, indem man in der Dienststelle, nach vorheriger Terminabstimmung, Akteneinsicht nahm.
Wie sieht das nun in der Praxis aus? Kann die Akte verschlüsselt an den Antragsteller übermittelt werden oder sollte man einen Anwalt einschalten, dem die elektronische Akte eher übermittelt werden kann?
Vielen Dank!
09.02.2020, 17:04
von
Drucker
Ausdrucken lassen?
09.02.2020, 17:26
von
Schade
Wenn bei der DRV Rheinland die Akten digitalisiert sind, ist es - zumindest bei der Beratungsstellen im Rheinland - doch kein Problem in der Beratungsstelle darin Einsicht zu nehmen.
Und das Zeug auszudrucken sollte doch auch unproblematisch sein, oder?
Ich sehe zumindest in "meiner" Beratungsstelle alles was in "meiner DRV" digitalisiert ist. Bei der DRV Bund, der KBS und den anderen regionalträgern sehe ich da nichts.
09.02.2020, 20:35
von
Berater
Zitiert von: Schade
Wenn bei der DRV Rheinland die Akten digitalisiert sind, ist es - zumindest bei der Beratungsstellen im Rheinland - doch kein Problem in der Beratungsstelle darin Einsicht zu nehmen.
Und das Zeug auszudrucken sollte doch auch unproblematisch sein, oder?
Ich sehe zumindest in "meiner" Beratungsstelle alles was in "meiner DRV" digitalisiert ist. Bei der DRV Bund, der KBS und den anderen regionalträgern sehe ich da nichts.
Ja leider, bei der überregionalen digitalen Akteneinsicht hängt die Rentenversicherung meilenweit hinterher. Peinlich oder eher nur traurig!
09.02.2020, 22:59
von
Schade
Wenn alles digitalisiert wäre, wäre das zwar wünschenswert.....aber in der Beratungspraxis ist das eher eine Randthematik.
Die allermeisten Fragen kann ich zur Zufriedenheit meiner Kunden lösen ohne in die digitale Akte schauen zu müssen.
10.02.2020, 08:59
Experten-Antwort
Hallo Öni,
Das Recht auf Akteneinsicht gilt unabhängig davon, mit welchem Speichermedium (Papier oder elektronisch) die Akte geführt oder archiviert wird.
In der Regel erfolgt die Akteneinsicht in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Auf Antrag besteht auch die Möglichkeit, die Akte zur Einsichtnahme an den bevollmächtigten Rechtsanwalt zu übersenden.
Da nach meinem derzeitigen Kenntnisstand eine elektronische Einsichtnahme der Akte ist noch nicht möglich, müssen die Akten reproduziert werden.
10.02.2020, 09:56
von
Öni
Ich sehe das Problem der Einsichtnahme bzw der Reproduktion auch nicht. Die SB der DRV teilte mir mit, dass eine Einsichtnahme nur mit Begründung statt finden dürfe. Ich habe bereits Akteneinsicht per E-Mail beantragt. Nun soll ich eine Begründung formulieren, die der Direktorin zur Entscheidung vor gelegt werden solle. Weiterhin teilte sie mir mit, dass es ein riesen Aufwand für die DRV darstelle, diese Einsicht zu gewähren. Deshalb meine Nachfrage. Leider erreicht man unter der 0800-er Nummer keinen Ansprechpartner der DRV. Gerne würde ich 1 Stunde in der Warteschleife sein, um mich erkundigen zu können, aber leider wird man nach 5 Minuten aus der Leitung geworfen.