Hallo Öni,
Das Recht auf Akteneinsicht gilt unabhängig davon, mit welchem Speichermedium (Papier oder elektronisch) die Akte geführt oder archiviert wird.
In der Regel erfolgt die Akteneinsicht in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Auf Antrag besteht auch die Möglichkeit, die Akte zur Einsichtnahme an den bevollmächtigten Rechtsanwalt zu übersenden.
Da nach meinem derzeitigen Kenntnisstand eine elektronische Einsichtnahme der Akte ist noch nicht möglich, müssen die Akten reproduziert werden.