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Experten-Antwort

Akteneinsicht in Gutachten während des Verfahrens

von Joachim A.19.07.2011 | 15:35
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4 Antworten

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Ich würde gern wissen, ob ich auch schon Akteneinsicht in das ärztliche Gutachten zur Erwerbsminderung erhalten kann, wenn ich noch keinen Rentenbescheid zugeschickt bekommen habe. Nach §25 des zehnten Sozialgesetzbuches hat man ja das Recht auf Akteneinsicht während des laufenden Verfahrens. Und ein fertiges Gutachten ist ja auch kein Entwurf. Es ist mir klar, dass nicht der Gutachter entscheidet, sondern der beratungsärztliche Dienst. Das Verfahren zieht sich ja nun hin, der Gutachtertermin liegt auch schon länger zurück und ich könnte das Gutachten gut gebrauchen. Können Sie mir sagen, wie das juristisch aussieht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits erwähnt, haben Sie grundsätzlich das Recht zur Akteneinsicht. Allerdings sollten Sie damit zumindest warten, bis eine rechtsverbindliche Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers vorliegt. Falls der festgestellte Rentenanspruch Ihren Vorstellungen entspricht, erübrigt sich doch eine Akteneinsicht. Ansonsten können Sie dann immer noch - wenn nötig- Akteneinsicht beantragen bzw. eine Kopie des Gutachtens erhalten.

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3 Antworten

Schadeam 19.07.2011 | 16:09
beantragen Sie doch ganz einfach schriftlich die Akteneinsicht..... ......möglicherweise blockieren Sie damit die Verwaltung, die solange nichts tut bis die Akteneinsicht erledigt ist......und das Rentenverfahren dauer halt noch länger.....
Joachim A.am 19.07.2011 | 19:21
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich schließe daraus, dass es der Rentenversicherung grundsätzlich möglich ist, Kopien des Gutachtens vor dem Bescheid herauszugeben. Der beratungsärztliche Dienst muss dazu natürlich sein O.K.geben, was in meinem Fall kein Problem ist, weil es sich um eine organische Erkrankung handelt. Dazu muss das Gutachten dann immerhin schon einmal in deren Abteilung weitergeleitet werden. Vielleicht wäre das gar nicht so schlecht. Während der Untersuchung hielt sich der Gutachter mit Aussagen über die Leistungsbeurteilung sehr bedeckt. Wenn er eine mögliche Arbeitszeit von 3 bis 6 Stunden empfohlen hat, dürfte die Rentenversicherung ja wohl kaum eine volle Erwerbsminderung festsetzen. Der Einblick in das Gutachten würde mir sehr sehr weiterhelfen: Weil mein jetziges Diplom in Deutschland nicht anerkannt wird, hat das Arbeitsamt mir ein Darlehen für eine Zusatzausbildung zugesagt, falls von der Rentenversicherung eine Teilerwerbsminderung festgestellt werden sollte. Damit könnte ich dann auch ohne Vollzeitbeschäftigung locker meinen Lebensunterhalt finanzieren. Ich müsste mich nur rechtzeitig zu dieser Ausbildung anmelden, sonst verliere ich ein Semester Zeit. Wegen einiger Körperbehinderungen habe ich ohne eine deutsche Ausbildungsanerkennung keinerlei Chance auf dem Arbeitsmarkt.
-_-am 19.07.2011 | 19:32
Zitat von Joachim A. anzeigenausblenden
Im Prinzip ja. Lesen Sie einfach mal unter folgendem Link nach: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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