Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Akteneinsicht verlangen

von mabu15.11.2010 | 18:56
7492 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe gehört, dass man als Antragssteller einer EMR Einsicht in seine Akte bei der Rentenversicherung im Ablehnungsfall (Neuantrag und Verlängerung) erhalten kann (sowohl in den Verwaltungs- als auch in den Ärzteteil). Stimmt dies und wie macht man das? Vielen Dank.....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie heben Anspruch auf Einsicht Ihrer Akte. Stellen Sie diesbezüglich einen Antrag.

Nach § 25 SGB 10 hat die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.

Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt Gestattung der Einsichtnahme den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Nixam 15.11.2010 | 19:08
Man schreibt einen Brief an die Deutsche Rentenversicherung mit folgendem Text: Sehr geehrte Damen und Herren! Gegen Ihren Bescheid vom ....erhebe ich Widerspruch. Eine ausführliche Widerspruchsbegründung werde ich nachreichen. Desweiteren beantrage ich Akteneinsicht und bitte Sie, mir eine Kopie des Verwaltungsteils sowie insbesondere des medizinischen Teils der Akte an mich zu übersenden. Behelfsweise ermächtige ich Sie, den medizinischen Teil an meinen behandelnden Arzt Dr. med.......zu übersenden. Anschliessend werde ich die ausführliche Widerspruchsbegründung nachreichen. Mit freundlichen Grüssen Ihr netter Versicherter Nachdem Sie den o.g. Text verfasst und abgeschickt haben, dürfte es nicht lange dauern und Sie oder Ihr benannter Arzt erhalten den kopierten Aktenvorgang. Dann aber sollte zügig die ausführliche Widerspruchsbegründung folgen! Viele Grüsse Nix
W*lfgangam 15.11.2010 | 20:25
> Aber dieser Teil der Theorie entspricht bisher nicht der Praxis der DRV - doch vielleicht wird´s noch. Hallo Machts Sinn, ähh, warum nicht ? Gut, weder werden die Akten an den/die Versicherte/n selbst gesandt - auch wohl kaum komplett an den behandelnden Arzt. Aber, wahlweise an die nächste Beratungtstelle der DRV, ans nahegelegen Rathaus/Rentenstelle/Versicherungsamt oder auch an eine Kanzlei des eigenen Vertrauens - einfach Zustellort 'bestimmen', dann klappst auch mit der Akteneinsicht ...und man/frau schöpft (vielleicht) neue Erkenntnisse, warum und so und findet Nährboden für die Begründung. Und mabu, Aktenkopien als Gedächtnisstütze werden grundsätzlich kostenfrei erstellt, wenn die Akte in öffentlichen Stellen zur Einsicht landet. Gruß w.
Knut Rassmussenam 16.11.2010 | 07:51
Reicht es nicht in einfacher Darstellung? Für Sie müsste man den Spruch "mit Kanonen auf Spatzen schießen" noch steigern. Klar hat jeder Beteiligte das Recht zur Akteneinsicht. Man muss nicht mal das IFG bemühen. Als Anmerkungen: 1. Sind die MA der RVT Menschen und nicht Typen. 2. Ist nicht sinnvoll, als Münchner nach Berlin in die Ruhrstr.2 zu fahren, nur um dort zu erfahren, dass die Akte in Gera bearbeitet wird ... eine Akteneinsicht ind er uB-Stelle ist wesentlich einfacher. 3. Frustriert sind eher Sie. 4. Akteineinsicht geht auch wunderbar ohne Rechtsbeistand. 5. Verständnis für Arbeitsabläufe (vom Kellerlager eine kleinen Wald-und-Wiesen-Anwaltes bis hin zu den Millionen Akten der RVT) sollte man trotzdem aufbringen - auch Sie.
Juliusam 16.11.2010 | 12:36
Mir wurde das Gutachten verweigert, weil ich Widerspruch eingelegt hatte. Und versuchen Sie mal einen Widerspruch zu begründen, ohne die Akte zu kennen ? Ich habe das Gutachten erst über den VDK erhalten, nachdem die Widerspruchsfrist abgelaufen war. Auch der VDK hat das Gutachten vorher nicht erhalten.
Horstttttiam 15.11.2010 | 20:19
... dürfte es nicht lange dauern und Sie oder Ihr benannter Arzt erhalten den kopierten Aktenvorgang ...
Aber dieser Teil der Theorie entspricht bisher nicht der Praxis der DRV - doch vielleicht wird´s noch.
FALSCH ! Bitte lesen SIe hierzu die Arbeitsweisung der DRV . Dort steht genau drin wie das Verfahren läuft und der Versicherte erhält Akteneinsicht. Allerdings würd ich mir keine komplette Akte als Kopie zusenden lassen, das kostet nur unnötig Geld (0,50 EUR pro SEite). Besser ist es wohl eine wohnortnahe Beratungsstelle aufzusuchen.
Sozialrechtleram 16.11.2010 | 00:32
Vergessen Sie alles, was die Typen der DRV Ihnen bisher hier mehr oder weniger frustierend erzählt haben. Sie haben gemäß § 25 SGB X ein uneigeschränktes Einsichtsrecht in die Sie betreffende Akte. Im Regelfall können Sie ohne Voranmelsung bei der Hauptstelle der DRV (wo Ihre Akte physsisch verwahrt wird) unangemeldet Einsicht während der Geschäftszeiten verlangen. Ansonsten können Sie formlos, also auch mündlich, bei einer AuB-Stelle (Auskunftsstelle) Einsicht beantragen. Und wenn das Amtsgericht näher ist, können Sie beantragen, daßß Ihnen da Einsicht gewährt wird. Wenn Sie Kopien machen wollen, empfiehlt es sich eine Digital-Kamera (besser ne Spiegel-Reflex, wegen der besseren Auflösung) mitzunehmen und die Aktenteile abzulichten. Niemand kann Ihnen das Prozedere verwehren. Besser ist es jedoch seinen Rechtsberater vom Sozialverband, z.B. VDK einzuschalten. Da gIbt es dann Einsicht ohne Widerstände.
Frage an Sozialrechtleram 16.11.2010 | 10:42
Zitat von Sozialrechtler anzeigenausblenden
Ich habe gehört, dass man als Antragssteller einer EMR Einsicht in seine Akte bei der Rentenversicherung im Ablehnungsfall (Neuantrag und Verlängerung) erhalten kann (sowohl in den Verwaltungs- als auch in den Ärzteteil). Stimmt dies und wie macht man das? Vielen Dank.....
Vergessen Sie alles, was die Typen der DRV Ihnen bisher hier mehr oder weniger frustierend erzählt haben. Sie haben gemäß § 25 SGB X ein uneigeschränktes Einsichtsrecht in die Sie betreffende Akte. Im Regelfall können Sie ohne Voranmelsung bei der Hauptstelle der DRV (wo Ihre Akte physsisch verwahrt wird) unangemeldet Einsicht während der Geschäftszeiten verlangen. Ansonsten können Sie formlos, also auch mündlich, bei einer AuB-Stelle (Auskunftsstelle) Einsicht beantragen. Und wenn das Amtsgericht näher ist, können Sie beantragen, daßß Ihnen da Einsicht gewährt wird. Wenn Sie Kopien machen wollen, empfiehlt es sich eine Digital-Kamera (besser ne Spiegel-Reflex, wegen der besseren Auflösung) mitzunehmen und die Aktenteile abzulichten. Niemand kann Ihnen das Prozedere verwehren. Besser ist es jedoch seinen Rechtsberater vom Sozialverband, z.B. VDK einzuschalten. Da gIbt es dann Einsicht ohne Widerstände.
"können Sie beantragen, daßß Ihnen da Einsicht" Seit wann genau wurde die Änderung bei der Rechtschreibung beschlossen, dass man 2 mal ßß hintereinander schreibt? Ich bitte um genaue Nennung, einschliesslich des jeweiligen Gesetzes.
-_-am 16.11.2010 | 21:13
Zitat von Julius anzeigenausblenden
Das ist natürlich Unsinn. Widerspruch kann man auch ohne Begründung zur Wahrung der Widerspruchsfrist einlegen. Das muss auch der VdK wissen. Die Begründung kann man nachreichen und von der vorherigen Akteneinsicht abhängig machen. Wenn Sie anders beraten wurden, sind Sie leider sehr schlechter Beratung aufgesessen. Dafür kann aber die Deutsche Rentenversicherung nichts. Das Recht auf Akteneinsicht ist eine gesetzliche Norm, an die sich die Deutsche Rentenversicherung zu halten hat. Nachlesbar unter: http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__25.html und http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Ausnahme: Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026