Zitiert von: mabu
Ich habe gehört, dass man als Antragssteller einer EMR Einsicht in seine Akte bei der Rentenversicherung im Ablehnungsfall (Neuantrag und Verlängerung) erhalten kann (sowohl in den Verwaltungs- als auch in den Ärzteteil).
Stimmt dies und wie macht man das?
Vielen Dank.....
Vergessen Sie alles, was die Typen der DRV Ihnen bisher hier mehr oder weniger frustierend erzählt haben.
Sie haben gemäß § 25 SGB X ein uneigeschränktes Einsichtsrecht in die Sie betreffende Akte.
Im Regelfall können Sie ohne Voranmelsung bei der Hauptstelle der DRV (wo Ihre Akte physsisch verwahrt wird) unangemeldet Einsicht während der Geschäftszeiten verlangen.
Ansonsten können Sie formlos, also auch mündlich, bei einer AuB-Stelle (Auskunftsstelle) Einsicht beantragen. Und wenn das Amtsgericht näher ist, können Sie beantragen, daßß Ihnen da Einsicht gewährt wird.
Wenn Sie Kopien machen wollen, empfiehlt es sich eine Digital-Kamera (besser ne Spiegel-Reflex, wegen der besseren Auflösung) mitzunehmen und die Aktenteile abzulichten.
Niemand kann Ihnen das Prozedere verwehren.
Besser ist es jedoch seinen Rechtsberater vom Sozialverband, z.B. VDK einzuschalten. Da gIbt es dann Einsicht ohne Widerstände.