In Ihrer News stimmt das angegebene Aktenzeichen nicht. Wie lautet das richtige?
Am Ende zahlt der Kunde
Risiko der Kredittilgung durch Lebensversicherung muss grundsätzlich der Darlehensnehmer tragen.
Karlsruhe (ddp.djn). Ist in einem Kreditvertrag vereinbart, dass die Tilgung aus einer später einmal fälligen Kapitallebensversicherung erfolgen soll, so kann der Kunde bei einer geringeren Rendite der Lebensversicherung als erwartet nicht davon ausgehen, dass die Bank dieses Risiko der Unterdeckung trägt.
Er hat vielmehr nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen: 6 ZR 259/06) den offenen Restbetrag aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Denn das Risiko, dass eine Versicherung zur angestrebten 100-Prozent-Tilgung eines Darlehens nicht ausreicht, hat grundsätzlich der Darlehensnehmer zu tragen.